Speyer: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Verkehrsunfall © Polizei

Weitere Glatteisunfälle am Montag und Dienstag

Speyer (ots) – Am Montag 08.02. und Dienstag 09.02.2021 verzeichnete die Polizei zu den bereits gemeldeten sieben Verkehrsunfälle auf die winterlichen Straßen weitere vier den glatten Straßen geschuldete Verkehrsunfälle. Bereits in den frühen Morgenstunden des 08.02. kam in der Spaldinger Straße kurz nach Mitternacht ein 18-jähriger Fahrer aus Speyer mit seinem BMW von der Straße ab und kollidierte mit einem Verkehrszeichen und dem Zaun des ehemaligen Bundeswehrgeländes. Der Fahrer blieb dabei unverletzt.

Ein Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr mit einem Gesamtschaden von ca. 11.000 EUR ereignete sich am Dienstagmorgen gegen 09:16 Uhr in der Draisstraße. An einer durch parkender Fahrzeuge bedingten Engstelle bremsten die aufeinander zufahrenden Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge zwar noch ab. Aufgrund der vereisten Fahrbahn kamen die Fahrzeuge jedoch nichtmehr rechtzeitig zum Stehen, so dass es zum Zusammenstoß kam. Der 52-jährige Jaguar-Fahrer aus dem Landkreis Südliche Weinstraße als auch der 26-jährige Peugeot-Fahrer aus Speyer blieben hierbei unverletzt. Die Fahrzeuge waren nichtmehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.

Im Binsfeld kam am Dienstag gegen 11:30 Uhr ein von Otterstadt kommender und Richtung Binsfeldhotel fahrender Fiat 500 beim Abbiegen von der eisglatten Fahrbahn ab. Er kollidierte mit einem Verkehrszeichen, sodass das nicht mehr fahrbereite Fahrzeug der unverletzten 19-jährigen Fahrerin aus dem Landkreis Bad Dürkheim abgeschleppt werden musste. Es entstand ein Sachschaden von ca. 1.000 EUR.

Am Dienstag gegen 12:16 Uhr kam im Erlenweg auf der teilweise vereisten Fahrbahn eine 22-jährige Speyererin mit ihrem Seat bei einem Abbiegevorgang von der Straße ab und streifte eine Mauer. Der Schaden an Mauer und Fahrzeug lag hier bei ca. 300 EUR.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang nochmals: Achten Sie bei den derzeitigen Witterungsbedingungen darauf, dass ihr Fahrzeug mit einer entsprechenden Bereifung ausgestattet ist. Passen Sie ihre Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen an. Rechnen Sie auch mit plötzlich auftretender Glätte. Beschränken Sie Ihre Fahrten auf solche, die Sie unbedingt durchführen müssen.

Enkeltrickbetrüger scheitern mit Anruf bei 86-Jährigen

Speyer (ots) – Enkeltrickbetrüger verwickelten eine 86-Jährige Frau aus Speyer am Montagmorgen 09.02.2021, 09:00 Uhr in ein ca. 45-minütiges Telefonat. Dabei gab sich der männliche Anrufer mit weinender Stimme als vermeintlicher Enkel aus, der als Verursacher eines tödlichen Verkehrsunfalls in Heidelberg durch die dortige Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft genommen werden solle. Die Haft könne jedoch durch Zahlung von 32.000 EUR noch abgewandt werden.

Danach wurde der Hörer vom vermeintlichen Enkel an weitere Personen weitergereicht, bei welchen es sich um den zuständigen Staatsanwalt, einen Kripo-Beamten und einen Polizisten handeln sollte. Die Geschädigte wurde dabei nach Geld und Schmuck im Haus befragt. Die etwaigen Vermögenswerte, zu welchen die Geschädigte keine Angaben machte, sollten dann vom Staatsanwalt zusammen mit dem Enkel bei der 86-Jährigen abgeholt werden.

Weiterhin sollte die Angerufenen den Telefonhörer für die nächsten zwei Stunden neben das Telefon legen. Hieran hielt sich die 86-Jährige, die den Anruf zunächst ernst nahm, glücklicherweise nicht und verständigte ihre Tochter. Diese erstattete dann Anzeige bei der Polizei. Zu einer erneuten Kontaktaufnahme der Täter mit der 86-Jährigen kam es nicht. Ein Vermögensschaden ist nicht eingetreten.

Die Polizei gibt in diesem Zusammenhang nochmals folgende Hinweise:

  • Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um die Angaben des Anrufers zu überprüfen. Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen. Drücken Sie niemals die Wahlwiederholung, da die angezeigte Rufnummer manipuliert sein kann.
  • Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen von Ihnen fordert: Besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen nahestehende Personen.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer am Telefon nicht selbst mit Namen melden. Raten Sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie den Anrufer grundsätzlich dazu auf, seinen Namen selbst zu nennen.