Wiesbaden (ots) – Der 15-jährige Jugendliche setzte mutmaßlich, telefonisch bei mehreren Polizeidienststellen und über einen Lieferdienst falsche Notrufe ab. Unter anderem drohte er Amokläufe an Schulen in Freiberg (Sachsen), sowie Anschläge auf einen Weihnachtsmarkt in Göppingen sowie auf Bahnhöfe in Mainz und Wiesbaden an. Die falschen Notrufe und Anrufe führten jeweils zu größeren Polizeieinsätzen.

In einem gemeinsamen Ermittlungskomplex der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des HLKA wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten durchsuchten Ermittler des HLKA am Mittwoch 28.02.2024 in den Morgenstunden die Wohnung eines 15-Jährigen in Darmstadt. Dabei wurden Mobiltelefone sowie weitere Speichermedien sichergestellt. Die Auswertungen dauern an.

Der Missbrauch von Notrufen beziehungsweise die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sind keine Kavaliersdelikte, sondern eine Straftat. Neben der durch das Strafgesetzbuch bestimmten Strafe können auf den Verursacher erhebliche Schadenersatzforderungen, die durch den Einsatz entstanden sind, zukommen. Hierbei kann die Summe schnell, je nach Einsatzlage, bei einem vier- bis fünfstelligen Betrag liegen.

Das Herbeiführen einer Einsatzlage kann zudem als sozialschädlich angesehen werden, da die eingesetzten Kräfte sich während einer Einsatzfahrt, z.B. Signalfahrt mit höherer Geschwindigkeit, auch bestimmten Risiken aussetzen. Ferner ist zu bedenken, dass eingesetzte Kräfte zeitlich gebunden sind und bei möglichen „echten Notfällen“ nicht verfügbar sind.
Aus den genannten Gründen werden diese Straftaten konsequent verfolgt.


Besuche uns in Telegram
Du möchtest direkt und ohne Umwege über News und Artikel informiert werden ?
Dann besuche unseren Telegramkanal: https://t.me/blaulichthessen