Speyer: Zustellung der Wahlbenachrichtigung durch Post fehlerhaft – Wahlverzeichnis kann bis Freitag eingesehen werden

Speyer – Bei der Stadtverwaltung häufen sich die Hinweise, dass die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen nicht in allen Stadtteilen problemlos erfolgt. Dies hat das Wahlbüro der Stadt Speyer wiederholt bei der KommWis (Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH) reklamiert, die rheinland-pfalzweit den Druckauftrag für die Wahlbenachrichtigungen erteilt und die Post mit der Zustellung beauftragt hat.

Aufgrund der Rückmeldungen im Wahlbüro sind vor allem Wahlberechtigte im Bereich östlich des Bahnhofs zwischen Speyerbach und Rützhaubstraße/Mörschgasse betroffen. „Teilweise wurden ganze Hausnummern nicht berücksichtigt, teilweise erhielten nicht alle Wahlberechtigten eines Haushaltes eine Wahlbenachrichtigung“, erläutert Thomas Berger, Leiter des Speyerer Wahlbüros. Berger weist darauf hin, dass betroffene Bürger laut Einsichtsfrist der Bundeswahlordnung noch bis Freitag Einblick in das Wählerverzeichnis im Wahlbüro nehmen können, um im Zweifelsfalle zu prüfen, ob Sie eingetragen und wahlberechtigt sind. Bürger, die wahlberechtigt sind, aber keine Benachrichtigung erhalten haben, können alternativ nach Vorlage des Personalausweises und anschließendem Abgleich mit dem Wählerverzeichnis im jeweiligen gewohnten Stimmbezirk wählen. Bürger, die Briefwahl beantragen möchten, können hierzu alternativ auch den Onlinewahlscheinantrag auf der Internetseite www.speyer.de nutzen. Darüber hinaus kann auf Anfrage beim Wahlbüro (Tel. 06232/14-2762) die Wahlbenachrichtigung als Zweitausfertigung zugesandt werden.

Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus, Maximilianstraße 12:
Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr