Reform der Professorenbesoldung verabschiedet

Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute eine Reform für die künftige Besoldung von Professorinnen und Professoren auf den Weg gebracht.

„Kaum ein anderes Land hat als Reaktion auf das Urteil zur W-Besoldung in Hessen so schnell reagiert und seine Professorenbesoldung an die allen Bundesländern vorgegebenen Parameter des Bundesverfassungsgerichts angepasst“, sagte Finanzminister Carsten Kühl im Plenum.

Kernpunkte der Reform sind nach Angaben des Finanzministeriums eine Erhöhung des Grundgehalts in der Besoldungsgruppe W 2 um 240 Euro. Dieser Erhöhungsbetrag wird auf gewährte Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge sowie besondere Leistungsbezüge angerechnet. Ein Sockelbetrag von 150 Euro bleibt dabei anrechnungsfrei. Daneben wird den Professorinnen und Professoren ein Mindestleistungsbezug nach zehn Jahren von weiteren 300 Euro garantiert.

Wissenschaftsministerin Doris Ahnen ergänzte: „Wir haben zusammen mit den Hochschulen ein zukunftsfähiges Modell gefunden.“ Auch habe die Landesregierung besonderen Wert darauf gelegt, den Hochschulen einen großen Spielraum zur Vergabe von Leistungsbezügen zu erhalten, „damit sie im nationalen und internationalen Wettbewerb um die fähigsten Kräfte vorne mitspielen können“, so Ahnen. Insgesamt geht das Finanzministerium von Mehrkosten in Höhe von zunächst rund 1,6 Millionen Euro für die „Gewährleistung des amtsangemessenen Besoldungsniveaus der Professorinnen und Professoren“, wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert hat, aus. „Ein Betrag, der sich auch im Blick auf die Schuldenbremse vertreten lässt“, stellte Finanzminister Kühl abschließend fest.