Diözesanes Forum stellt Weichen für die Rätestruktur und die Vermögensverwaltung in den 70 neuen Pfarreien

Projektpfarreien bieten Raum für vielfältiges Gemeindeleben

Abstimmung beim Diözesanen Forum

Die Erfahrungen der vier Projektpfarreien, die künftige Rätestruktur und Fragen der Vermögensverwaltung standen im Zentrum der Beratungen des Diözesanen Forums, das am 21. und 22. März im Heinrich-Pesch-Haus in Ludwigshafen tagte. Es war das fünfte Treffen des Diözesanen Forums seit dem Beginn des Prozesses „Gemeindepastoral 2015“ im Jahr 2009.

Auf die künftigen Regionalverwaltungen ging Generalvikar Dr. Franz Jung ein. Sie sollen die neuen Pfarreien von Verwaltungsaufgaben entlasten. Inzwischen stehen die Standorte fest: Ehemalige Familienbildungsstätte in Ludwigshafen-Pfingstweide (Regionalverwaltung für die Dekanate Ludwigshafen und Speyer), Pfarrhaus St. Josef in Neustadt (Regionalverwaltung für das Dekanat Bad Dürkheim), Kloster St. Jakobus in Germersheim (Regionalverwaltung für die Dekanate Germersheim und Landau), Pfarrheim St. Elisabeth in Pirmasens (Regionalverwaltung für das Dekanat Pirmasens), Edith-Stein-Haus (Regionalverwaltung für die Dekanate Donnersberg, Kaiserslautern und Kusel) und Pfarrhaus St. Franziskus in St. Ingbert (Regionalverwaltung für das Dekanat Saarpfalz).

Die Grundzüge des ökumenischen Leitfadens, der an Pfingsten des kommenden Jahres unterzeichnet werden soll, stellte Ökumenereferent Dr. Thomas Stubenrauch vor. Als Antwort auf Strukturveränderungen in der katholischen wie auch in der evangelischen Kirche sind auf der Ebene der Pfarreien jährliche Treffen der Hauptamtlichen und die Benennung hauptamtlicher Ansprechpersonen für die Ökumene geplant. „Mit dem ökumenischen Leitfaden geben wir mehr Verantwortung auf die Ebene der Pfarrei“, erklärte Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann, der zu einer Intensivierung der ökumenischen Aktivitäten ermutigte.

Künftig wird es nur noch die Dekanate als mittlere Ebene geben, die Pfarrverbände entfallen mit der neuen Pfarreienstruktur. Das kündigte Generalvikar Dr. Jung an. Auf der Ebene der Dekanate werden Angebote gemacht, die die pastorale Arbeit der Pfarreien subsidiär ergänzen, zum Beispiel Ehevorbereitungskurse, Katechumenats- oder Trauergruppen. Eine Dekanekonferenz wird sich unabhängig vom Priesterrat zweimal im Jahr mit der Bistumsleitung treffen. Einem Dekanatsrat, der aus Haupt- und Ehrenamtlichen gebildet wird, fällt unter anderem die Aufgabe zu, den Dekan und die Mitglieder für den Katholikenrat zu wählen und geeignete Formen der Vernetzung im Dekanat zu schaffen.

Domkapitular Josef Damian Szuba entwarf bei der Präsentation der Berufsgruppenprofile die Vision einer „Spiritualität der Gemeinschaft“ als Herausforderung für die Zusammenarbeit in Teams der neuen Pfarreien. „Der Einzelkämpfer hat ausgedient.“ Wertschätzung, Vertrauen, Kommunikation und die Bereitschaft, Erfolge und Misserfolge miteinander zu teilen, seien die entscheidenden Faktoren bei der Entwicklung der Teamkultur. Der Pfarrer sei „weniger als Solist, mehr als Dirigent“ gefordert. Das Berufsprofil des ständigen Diakons soll eine stärker sozial-caritative Ausrichtung erfahren und für Kandidaten aus sozialen Berufen geöffnet werden.

Beim Bericht der vier Projektpfarreien wurde deutlich, dass die Arbeit in den neuen Pfarreigremien inzwischen etabliert ist. Das Engagement ist für alle mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden, besonders für diejenigen, die in zwei Gremien mitarbeiten. Positiv gewertet wurde, dass es zum Beispiel durch eine gute Vernetzung in den Pfarreien mehr Raum für gemeinsame Angebote gebe, auch wenn von manchen lieb gewonnenen Dingen Abschied genommen werden müsse. Als eine Herausforderung sehen die Projektpfarreien die Kommunikation der Gremien und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander sowie die Kommunikation mit der „Basis“, den Mitgliedern der Pfarrgemeinden. Die Vermögensverwaltung und die Nutzung zentraler Pfarrbüros haben sich in allen Pfarreien bewährt.

Zwei Mitglieder des Teams der Gemeindeberatung des Bischöflichen Ordinariats berichteten aus ihrem Blickwinkel. Trotz aller Verunsicherungen, die der Prozess beinhalte, sei in den Projektpfarreien eine neue Energie entstanden, das Gefühl „Gemeinsam schaffen wir es.“ Es gebe einen neuen Blick auf die Pfarrei als Ganzes. Bestätigt wurden die Berichte der Projektpfarreien durch die Ergebnisse einer Umfrage, an der vor allem Ehrenamtliche aus den Pfarreiräten und den Verwaltungsräten teilgenommen haben. Mehrheitlich werde die Arbeit in den Teams als sehr gelungen betrachtet. Wo Aufgaben delegiert würden, seien die Erfahrungen positiv. Nach wie vor nicht unumstritten sei die Festlegung des Pfarreisitzes.

Auf der Grundlage der Erfahrungen in den Projektpfarreien erläuterte Marius Wingerter die Wahl und Aufgaben der pfarrlichen Gremien. Das „Speyerer Modell“ habe als Besonderheit, dass Pfarreirat, Verwaltungsrat und Gemeindeausschuss direkt gewählt werden. „Dadurch wird möglich, dass unterschiedliche Personen ihre Stärken in verschiedene Funktionen einbringen können.“ Dem Pfarreirat kommt vor allem die Aufgabe zu, das Zusammenwachsen der Gemeinden zu fördern und die pastorale Arbeit an den leitenden Perspektiven auszurichten. Die Gemeindeausschüsse hingegen tragen Verantwortung für das kirchliche Leben vor Ort. In den Pfarreiräten werden künftig zwei Vertreter der in der Pfarrei aktiven Jugendverbände, Ministrantengruppen und aus der nicht verbandlichen Jugendarbeit einen Sitz haben.

Im Zuge von „Gemeindepastoral 2015“ werden die 346 Kirchengemeinden Ende des kommenden Jahres aufgelöst und es werden 70 neue Kirchengemeinden errichtet. Die 472 Kirchenstiftungen bleiben erhalten. In der Kirchenrechnung der Pfarreien wird künftig zwischen der Kirchengemeinde und den verschiedenen Kirchenstiftungen exakt unterschieden. Die bestehenden Zweckbindungen des Vermögens bleiben erhalten. Wie Domkapitular Peter Schappert darlegte, liegt die Kompetenz über Vermögensentscheidungen der Kirchengemeinde und der in ihrem Gebiet gelegenen Kirchenstiftungen beim Verwaltungsrat. Bei Entscheidungen, die das Vermögen einer Kirchenstiftung betreffen, haben die Verwaltungsratsmitglieder aus der betreffenden Gemeinde ein aufschiebendes Vetorecht.

Kanzleidirektor Wolfgang Jochim präsentierte die Standards für die zentralen Pfarrbüros. Die Stellenzahl richtet sich künftig nach der Zahl der Katholiken in der Pfarrei. Wie Generalvikar Dr. Jung informierte, wird das neue Seelsorgekonzept aus verwaltungsrechtlichen Gründen erst zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Am ersten Advent 2015 wird als geistlicher Beginn jedoch festgehalten.