Gewonnenes Geld unterschlagen

Kaiserslautern (ots) – Wegen Unterschlagung hat ein junger Mann aus dem Donnersbergkreis am Mittwoch bei der Polizei Strafantrag gestellt. Nach Angaben des 20-Jährigen hatte er in der Nacht zu Montag in einem Lokal im Stadtgebiet an einem Glücksspielautomaten einen vierstelligen Euro-Betrag gewonnen.

Der Lokal-Betreiber zahlte ihm daraufhin 100 Euro sofort aus; den Rest sollte er am Folgetag abholen.

Als der junge Mann das Geld abholen wollte, erhielt er jedoch wieder nur 100 Euro – mit der Begründung, dass der Automatenaufsteller erst am Abend zu erreichen sei. Bei einem weiteren Treffen wurde dem 20-Jährigen dann vom Lokal-Betreiber ein weiterer Teilbetrag ausbezahlt. Der Rest wurde von ihm einbehalten – mit der Begründung, dies sei "sein Anteil am Gewinn".

Daraufhin entschloss sich der junge Mann, zur Polizei zu gehen…