Haßloch: Ausstellung der Bürgerkarten für den Holiday Park endet am 15. Mai 2020

Symbolbild Haßloch (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild Haßloch (Foto: Holger Knecht)

Haßloch – Die Ausstellung der Bürgerkarten für den Holiday Park durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros endet am 15. Mai 2020.

Vor dem Hintergrund der Corona- Pandemie und den weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln verläuft die Ausgabe der Bürgerkarten in diesem Jahr anders als gewohnt. Da persönliche Vorsprachen im Bürgerbüro bis auf weiteres nur nach Terminvereinbarung möglich sind, verfährt man bei der Ausgabe der Karten seit dem 14. April 2020 wie folgt:

  • Die zur Ausstellung notwendigen Unterlagen können in den Briefkasten des Bürgerbüros in der Langgasse 64 eingeworfen werden. Benötigt wird eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) sowie ein Passbild, das nicht älter als zwei Jahre ist. Das Team des Bürgerbüros fertigt die Karten daraufhin an und sorgt für eine Zustellung an die jeweiligen Haushalte.
  • Nur Einwohner mit Erstwohnsitz in Haßloch erhalten eine Bürgerkarte. Die Bürgerkarte berechtigt zum unentgeltlichen Besuch des Holiday Parks. Bei Missbrauch wird die Bürgerkarte vom Holiday Park eingezogen und es erfolgt keine Ersatzausstellung. Bitte beachten: Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Holiday Park noch geschlossen. Wann dieser seinen Betrieb wieder aufnehmen kann, lässt sich aktuell noch nicht sagen.

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