Kreis Bad Dürkheim: Abfallgebühren – Erste Rate ist am 1. März fällig

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Dürkheim empfiehlt Bankeinzug

Symbolbild Abfall Mülleimer (Foto: Pixabay)
Symbolbild Abfall Mülleimer (Foto: Pixabay)

Bad Dürkheim – Ende Januar wurden vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) die Gebührenbescheide für die Müllgebühren verschickt. Die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2019 ist am 1. März 2019 fällig.

Um überflüssige Mahngebühren zu vermeiden, bittet der AWB alle Bürgerinnen und Bürger um rechtzeitige Überweisung unter Angabe der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Kundennummer und des Kassenzeichens.

Einfacher und bequemer ist die Erteilung eines jederzeit widerruflichen SEPA-Lastschriftmandates. Dieses muss schriftlich vom Eigentümer erteilt und unterschrieben werden. Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat kann unter www.kreis-bad-duerkheim.de heruntergeladen werden.