Rheinland-Pfalz: Ministerrat beschließt Änderung des Landesjustizvollzugsgesetzes im zweiten Durchgang

Justizminister Herbert Mertin (Foto: Ministerium der Justiz)
Justizminister Herbert Mertin (Foto: Ministerium der Justiz)

Mainz – „Unser Ziel, den aktuellen Herausforderungen des Justizvollzugs wirksam zu begegnen, verfolgen wir mit dem heute beschlossenen Gesetzesentwurf konsequent weiter“, erklärte Justizminister Herbert Mertin im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung in Mainz.

Nach Durchführung des üblichen Anhörungsverfahrens hat der Ministerrat den Gesetzesentwurf in seiner heutigen Sitzung im zweiten Durchgang beschlossen und die Zuleitung an den Landtag veranlasst. Bereits im Januar hatte sich der Ministerrat erstmals mit dem Entwurf befasst.

„Der Justizvollzug unterliegt einer dynamischen Entwicklung, auf die das Land als Gesetzgeber angemessen reagiert. Es gilt die Sicherheit innerhalb und außerhalb der Mauern genauso zu gewährleisten, wie die Arbeitsbedingungen des Personals passend zu gestalten“, erklärt Mertin weiter.

Im Fokus der Neuregelungen verschiedener Justizgesetze wie dem Landesjustizvollzugsgesetz, dem Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und dem Landesjugendarrestvollzugsgesetz stehen diverse Anregungen und fachliche Empfehlungen aus der Praxis. „Durch die frühzeitige Beteiligung des Justizvollzugs haben wir bereits bei Erarbeitung des Gesetzesentwurfs die Probleme aufgegriffen, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort beschäftigen. Daher waren nach dem Anhörungsverfahren keine Anpassungen nötig“, so der Minister.

Ein Baustein praxisorientierter Regelungen ist eine maßvolle und situationsangemessene Reduzierung der umfassenden Planungs- und Dokumentationspflichten. Dies betrifft etwa Gefangene, die lediglich eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, weil sie eine ihnen auferlegte Geldstrafe nicht bezahlt haben. Aufgrund der häufig geringen Haftzeiten erscheint in diesen Fällen ein ausführlicher Vollzugs- und Eingliederungsplan nicht sinnvoll.

Die Einführung von generellen Sicherheitsüberprüfungen bei Personen, die Gefangene, Untergebrachte oder Arrestierte religiös betreuen, ist ein weiteres Ziel der Neuregelungen. Zunehmenden Radikalisierungstendenzen und der daraus resultierenden Bedrohungslage soll damit frühzeitig entgegengewirkt werden.

Vorgesehen ist weiterhin eine klarstellende Regelung der Abwägungskriterien für Entscheidungen über die Unterbringung im offenen Vollzug oder der Gewährung von Lockerungen, um die Handlungssicherheit der Vollzugsbediensteten zu erhöhen. Dem Verhalten und der Entwicklung der Straf- und Jugendstrafgefangen während der Haft soll größeres Gewicht zukommen als die Umstände, die bereits Gegenstand der Verurteilung waren.

Eine weitere Änderung des geplanten Gesetzesentwurfs betrifft die Einführung eines sogenannten „Eingliederungsgeldes“. Dazu erläutert der Minister: „Wir gewähren den Inhaftierten die Möglichkeit, freiwillig Geld für Ausgaben zur Vorbereitung und Erleichterung der Eingliederung anzusparen, um bei Haftentlassung den Übergang zu erleichtern. Die Pfändungsfreiheit des Ersparten soll den nötigen Anreiz für die Gefangenen schaffen.“

Der Gesetzesentwurf wird nach der Beschlussfassung durch den Ministerrat im Rahmen einer der nächsten Sitzungen des Landtages nach der Sommerpause behandelt. „Mit dem heute beschlossenen Gesetzesentwurf sind wir einer zukunftsfähigen Ausgestaltung des Justizvollzugs einen weiteren Schritt näher gekommen“, zeigte sich der Minister zufrieden.