Speyer: Übergabe Planfeststellungsbeschluss – Wissing: „Fortschritt für Bau der zweiten Rheinbrücke bei Wörth“

Verkehrsminister Dr. Volker Wissing (re.) erhält Planfeststellungsbeschluss von Dipl.-Ing. Alfred Dreher, Geschäftsführer des LBM Rheinland-Pfalz. (Foto: Wirtschaftsministerium RLP)
Verkehrsminister Dr. Volker Wissing (re.) erhält Planfeststellungsbeschluss von Dipl.-Ing. Alfred Dreher, Geschäftsführer des LBM Rheinland-Pfalz. (Foto: Wirtschaftsministerium RLP)

Speyer / Wörth – Verkehrsminister Dr. Volker Wissing hat heute den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der zweiten Rheinbrücke bei Wörth erhalten. „Damit sind wir einen enormen Schritt weiter auf dem Weg zu einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth“, sagte der Minister bei der Übergabe des Beschlusses beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Speyer.

Verkehrsminister Dr. Volker Wissing hatte den LBM Speyer mit den Planungen zum Brückenbau zwischen Wörth und Karlsruhe beauftragt. „Der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist ein echter Durchbruch“, sagte Wissing. „Er ist das Ergebnis umfassender und zügiger Planung und bringt uns dem Brückenbau einen erheblichen Schritt näher.“ Das Land Rheinland-Pfalz schafft damit auf rheinland-pfälzischer Seite die Grundlage für einen zügigen Ausbau der zweiten Rheinbrücke bei Wörth, für den sich das Land beim Bund eingesetzt hatte. Mit vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen konnte bereits begonnen werden.

Der Brückenneubau ist notwendig, um die bestehende Brücke vom Verkehr zu entlasten. „Die zweite Rheinbrücke bei Wörth ist auch aus wirtschafts- und insbesondere aus industriepolitischer Perspektive von hoher Bedeutung“, unterstrich Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. „Die Region um Wörth ist ein wichtiger Industriestandort in Rheinland-Pfalz. Um den Standort mit wettbewerbsfähigen Unternehmen und Arbeitsplätzen wirtschaftlich stark zu halten und auszubauen, benötigen wir erstklassige Verkehrsverbindungen“, betonte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. Der heutige Schritt sei deshalb auch ein guter Schritt für den Industriestandort Rheinland-Pfalz.

Der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist das Ergebnis intensiver Planungen. Ihm folgt die Offenlage der Unterlagen mit dem Ziel, Baurecht zu erlangen. Liegt in beiden Bundesländern Baurecht vor und sind die vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen, kann nach Freigabe der Bundesmittel für die Brücke im Zuge der B 293 mit dem Bau begonnen werden.

Baulastträger der zweiten Rheinbrücke bei Wörth ist der Bund, sie ist ein vordringliches Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan 2030. Rheinland-Pfalz hatte sich gemeinsam mit Baden-Württemberg für ein beschleunigtes Planfeststellungsverfahren beim Bund eingesetzt. Dazu wurden die Planungen für die Brücke von den Planungen für eine Querspange zur B 36 voneinander entkoppelt. Der Bund hatte dem Vorschlag der beiden Bundesländer zugestimmt.