Gefahr für Verkehrsteilnehmer – Im Branichtunnel Schriesheim und Saukopftunnel Weinheim werden Nothaltebuchten oft zweckentfremdet

Nothaltebuchten im Branichtunnel. (Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)
Nothaltebuchten im Branichtunnel. (Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

Schriesheim / Weinheim – Sei es aufgrund der Autobatterie, eines platten Reifens oder eines elektronischen Fehlers – eine Panne ist insbesondere im Tunnel der Albtraum jedes Autofahrers und jeder Autofahrerin.

„Durch die beengten Platzverhältnisse und die Dunkelheit droht größere Gefahr als auf anderen Straßen“, weiß Benjamin May, zuständiger Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen im Straßenbauamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis. Im Tunnel stehen den Verkehrsteilnehmern Nothalte- und Pannenbuchten zur Verfügung, um sich und das Fahrzeug in Sicherheit zu bringen. „Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Straßenbauamts im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis fällt seit Längerem auf, dass diese Nothalte- und Pannenbuchten in den von der Kreisbehörde betreuten Branichtunnel Schriesheim und Saukopftunnel Weinheim häufig zweckentfremdet benutzt werden“, erläutert May die Gefährdung für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Daher weist er ausdrücklich darauf hin, dass Nothalte- oder Pannenbuchten stets für Fahrer freigehalten werden sollten, die ihr Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines anderen Notfalls so schnell wie möglich aus dem Verkehr ziehen müssen, um diesen nicht unnötig zu gefährden.

„Diesen wichtigen Zweck scheinen jedoch viele Autofahrerinnen und Autofahrer noch nicht ganz verinnerlicht zu haben, denn immer wieder wird die Nothaltebucht genutzt, um sich beispielsweise eine Pause zu gönnen oder um Telefonate zu führen“, sagt Benjamin May und beschreibt weiter die Abläufe: „Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass ein Befahren der Nothaltebuchten Alarme bei der Integrierten Leitstelle (ILST) in Ladenburg und dem technische Tunnelüberwachungspersonal beim Straßenbauamt auslöst. Beide Institutionen müssen dann unverzüglich tätig werden. Von der ILST muss die Sachlage geklärt werden, das Betriebspersonal muss den „blinden Alarm“ quittieren, damit der Tunnel im Normalbetrieb weiterlaufen kann.“

Doch wie verhält man sich im Notfall richtig? Warnblinker an, Nothaltebucht ansteuern und nach dem Anhalten den Motor ausschalten. „Diese drei Schritte sind bei einer Panne im Tunnel zu tun“, rät der Sicherheitsbeauftragte. Mit übergestreifter Warnweste stellen Fahrer danach das Warndreieck auf und nutzen die SOS-Systeme des Tunnels. Denn durch sie lässt sich automatisch die Position der Hilfesuchenden erkennen.

Wie bei einer normalen Panne gilt: Die Insassen bleiben nicht im Auto, sondern bringen sich etwa in der Nothaltebucht in Sicherheit. „Gerade aus diesem Grund ist es so wichtig, dass die Pannenbuchten nicht zweckentfremdet belegt sind“, betont May. Weiter sollte der Zündschlüssel für den Pannendienst stecken bleiben.

Das Nothaltebuchten im Tunnel kennzeichnende Verkehrszeichen 328 ist vor der Nothaltebucht aufgestellt.
Die Zweckentfremdung der Nothaltebucht kann auch mit einem Bußgeld bestraft werden. Das Halten in einer Pannenbucht ist mit einem Verwarngeld von 20 Euro verbunden. Wer sogar noch einen Schritt weiter geht und sein Fahrzeug kurzerhand in einer solchen Bucht parkt, muss mit 25 Euro rechnen. „Punkte in Flensburg drohen dem Autofahrer zwar keine“, so May, „er sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, wie fatal und gefährlich die Konsequenzen sein können, wenn die Pannenbucht in einem wirklichen Notfall angefahren werden soll, dies aber aufgrund eines parkenden Fahrzeugs nicht möglich ist.“

Und eine weitere Auslösung von Gefahr bei den Tunneln beschäftigt Benjamin May: „Viele Autofahrer wenden trotz doppelt durchgezogener Fahrbahnmarkierung vor der Einfahrt in den Branich- oder Saukopftunnel ihr Fahrzeug.“ Der dort zur Verfügung stehende Platz dient den Rettungskräften bei Tunneleinsätzen als Aufstellfläche. „Ein Wenden im Tunnel und im unmittelbaren Tunnelumfeld ist durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich verboten und wird durch die durchgezogene Fahrbahnmarkierung auch deutlich kenntlich gemacht“, erläutert May. Er appelliert an die Autofahrer: „Bringen Sie andere und sich nicht durch solche Maßnahmen in Gefahr! Das richtige Verhalten hilft, Unfälle zu vermeiden.“

Weitere Informationen zu den Straßentunneln im Rhein-Neckar-Kreis und zum Verhalten im Tunnel gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/strassentunnel.