Das LandesTicket – Für Hessen unterwegs

Vorstellung LandesTicket Hessen (Foto: HMdIS)
Vorstellung LandesTicket Hessen (Foto: HMdIS)

Wiesbaden – Ab dem 1. Januar 2018 gilt für die Beschäftigten des Landes Hessen freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – nicht nur für den Arbeitsweg. Rund 90.000 Beamtinnen und Beamte, mehr als 45.000 Tarifbeschäftigte und etwa 10.000 Azubis und Auszubildende werden von dem neuen LandesTicket Hessen profitieren. Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat die Fahrkarte für Landesbedienstete heute gemeinsam mit Vertretern des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV), des Nordhessischen VerkehrsVerbunds (NVV) und des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) in der Landeshauptstadt vorgestellt.

„Das Ticket ist bundesweit einmalig und ein sichtbarer Beleg dafür, dass das Land die richtigen Weichen für den Wettbewerb um die besten Köpfe gestellt hat. Hessen ist ein moderner, zuverlässiger und familienfreundlicher Arbeitgeber. Das LandesTicket macht den Job beim Land jetzt noch attraktiver und das im Einklang mit der Umwelt. Die Landesregierung hat diese Entscheidung bewusst zum Wohle der Frauen und Männer getroffen, die tagtäglich für Hessen mit Leidenschaft und Engagement unterwegs sind“, sagte der Hessische Innenminister Peter Beuth.

Attraktives Gesamtpaket für die Beschäftigten

Peter Beuth bedankte sich bei den Verkehrsverbünden und den Tarifpartnern, die sich in der Verhandlungsrunde im März 2017 grünes Licht für die Regelung gaben, für die gute Zusammenarbeit. „Unsere vertrauensvollen Verhandlungen waren die Voraussetzung dafür, dass vom nächsten Jahr an mehr als 145.000 Frauen und Männer im Landesdienst kostenlos mobil sind. Wir haben mit unserem maßgeschneiderten Tarifvertrag ein Gesamtpaket geschnürt, das sich für unsere Beschäftigten besonders auszahlt. Der Tarifabschluss und die entsprechende Besoldungserhöhung werden der hohen Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht“, so der Innenminister.

Ökologie und Ökonomie in Einklang bringen

Für den Landeshaushalt entstehen rund 51 Millionen Euro Zusatzkosten. „Das ist zugleich eine Investition zugunsten der Umwelt, denn wir versprechen uns von dem LandesTicket auch weniger Emissionen. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass Ökologie und Ökonomie sinnvoll in Einklang gebracht werden können, ohne dabei die Schuldenbremse und die Verpflichtung zum verantwortungsbewussten Haushalten aus den Augen zu verlieren“, erklärte Peter Beuth.

Antworten auf Häufige Fragen (FAQ)

Warum gibt es das LandesTicket?
Die Landesregierung hat sich mit den Tarifpartnern in der Verhandlungsrunde im März 2017 geeinigt, eine solche Fahrberechtigung für alle Beschäftigten zu ermöglichen. Es ist eine bundesweit einmalige Vereinbarung, die den Job für das Land Hessen noch attraktiver macht. Im Wettbewerb um die klügsten Köpfe ist es ein weiter Beleg, dass das Land ein moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber ist.

Für wen gilt das LandesTicket Hessen?
Das LandesTicket gilt für alle Beschäftigten, aktiven Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes Hessen.

Außerdem gilt es für:

  • Auszubildende des Landes,
  • Anwärterinnen und Anwärter des Landes,
  • Referendarinnen und Referendare im Landesdienst,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen des Hessischen Landtags.

Wie bekomme ich mein LandesTicket Hessen?
Es muss kein Antrag gestellt werden. Jeder Landesbeschäftigte erhält sein persönliches LandesTicket rechtzeitig vor dem 1. Januar 2018.

Gilt es auch für Pensionäre?
Nein, es gilt nur für aktive Beschäftigte des Landes.

Gilt das LandesTicket Hessen auch für Bedienstete der hessischen Kommunen, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts?
Nein, das LandesTicket gilt ausschließlich für Bedienstete des Landes Hessen; für Bedienstete anderer Dienstherren gilt es nicht.

Was kostet des LandesTicket Hessen?
Das LandesTicket kann man nicht kaufen. Es wird ausschließlich den Bediensteten des Landes Hessen zur Verfügung gestellt und es entstehen keinerlei Zusatzkosten (siehe Entfernungspauschale).

Wird der geldwerte Vorteil versteuert? Hat die Nutzung der Freifahrtberechtigung Auswirkung auf die Entfernungspauschale?
Der steuerliche Werbungskostenabzug beim einzelnen Bediensteten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Form der Entfernungspauschale wird durch die Nutzung nicht berührt. Das Land Hessen wird in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber den sogenannten geldwerten Vorteil gegenüber der Finanzverwaltung versteuern.

Wo gilt das LandesTicket Hessen?
Der Geltungsbereich des LandesTickets entspricht dem des Hessentickets. Mit dem Ticket kann man in ganz Hessen fahren sowie in mehrere angrenzende Gebiete, wie etwa Mainz, Eberbach oder Warburg. Dadurch ist der Übergang in andere Verkehrsverbünde ermöglicht. Wer mit dem LandesTicket über diesen Bereich hinaus fahren möchte, braucht eine zusätzliche Fahrkarte. Eine Übersichtskarte ist hier abrufbar.

Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden?
Mit dem LandesTicket können alle Regionalzüge S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Busse sowie Anruf-Sammel-Taxen in Hessen genutzt werden.

Ist das LandesTicket übertragbar und gibt es die Möglichkeit, am Wochenende oder abends jemanden mitzunehmen?
Das LandesTicket ist personengebunden und nicht übertragbar. Es beinhaltet jedoch die Möglichkeit von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.

Gilt es auch für die 1. Klasse?
Für die 1. Klasse ist eine Zuschlag-Zeitkarte bzw. – pro Einzelfahrt – ein Einzelzuschlag notwendig. Diese Zuschläge können auf eigene Kosten erworben werden. Werden Personen mitgenommen, ist auch für diese ein entsprechender Zuschlag zu erwerben.

Gilt es für den Fernverkehr, also zum Beispiel für den ICE?
Das LandesTicket gilt nicht in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (IC, EC, ICE), auch nicht in Verbindung mit einer Zuschlagkarte.

Wie lange ist das LandesTicket Hessen gültig?
Das LandesTicket ist ein Kalenderjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 gültig.

Was muss bei einer Fahrkartenkontrolle vorgezeigt werden?
Das LandesTicket Hessen ist personalisiert und muss persönlich unterschrieben werden. Es gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Dienstausweis). Für Bedienstete aus dem Polizeibereich gilt der Dienstausweis als Nachweis der Fahrberechtigung.

Was passiert, wenn ich mich bei einer Fahrkartenkontrolle nicht ausweisen kann?
Wie bei jedem Fahrgast wird in einem solchen Fall ein Beförderungsentgelt von 60 Euro erhoben. Der Betrag reduziert sich aber auf sieben Euro, wenn innerhalb von einer Woche bei dem Unternehmen, das den Vorgang aufgenommen hat, der Nachweis der berechtigten Nutzung durch Vorlage des entsprechenden LandesTickets erbracht wird.

Können Bedienstete, die außerhalb des Geltungsbereichs wohnen, das LandesTicket Hessen nutzen?
Ja, aber nur innerhalb des Geltungsbereichs. Gehen Fahrten darüber hinaus, stehen die regulären Fahrkartenangebote offen.

Was passiert mit dem LandesTicket Hessen, wenn ich aus dem Landesdienst ausscheide, in Rente oder Pension gehe?
Das LandesTicket muss vor dem Ausscheiden – wie auch andere im Rahmen des Dienst- und Arbeitsverhältnisses ausgehändigte Dinge (beispielsweise Dienstausweis, Zutrittskarten, Schlüssel) – bei der zuständigen personalverwaltenden Dienststelle abgegeben werden.

Muss das LandesTicket vor einer Beurlaubung oder einer längeren Abwesenheit zurückgegeben werden?
Soweit eine Beurlaubung im öffentlichen oder dienstlichen Interesse erfolgt, muss das LandesTicket nicht zurückgegeben werden. Das Gleiche gilt für Abwesenheiten aufgrund von Pflege- und Elternzeit sowie für die Freistellungsphase der Altersteilzeit.

Darf ich den Inhalt der Fahrtberechtigung ändern oder ergänzen oder die Karte laminieren?
Das LandesTicket ist nur im Originalzustand gültig und darf nicht verändert oder laminiert werden.

Ich habe bereits eine Zeitkarte oder ein Abonnement bei den Verkehrsverbünden abgeschlossen, das über den 01.01.2018 läuft. Kann ich dieses vorzeitig kündigen?
Inhaberinnen und Inhabern von Jahreskarten wird gemäß den jeweiligen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbünde ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Der Inhaber der individuell erworbenen Jahreskarte kündigt diese bei dem Verkehrsunternehmen, bei dem er die Fahrkarte gekauft hat, mit dem Hinweis, das LandesTicket Hessen nutzen zu wollen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und zwar vor dem 31.12.2017. Der Einzug der monatlichen Abonnementzahlungen wird gestoppt und gegebenfalls ein Erstattungsbetrag überwiesen. Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich.

Was ist zu tun, wenn das Ticket verloren geht oder unbrauchbar wird?
Falls das Ticket verloren geht, ist der Verlust der Dienststelle anzuzeigen. Ein entsprechender Ersatz wird durch diese dann ausgestellt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass das Ticket unbrauchbar (unleserlich) wird.

Was mache ich, wenn Änderungen – zum Beispiel durch Namenswechsel – notwendig werden?
Dann legen Sie Ihr LandesTicket bei der zuständigen Dienststelle vor und es wird durch ein neues LandesTicket mit aktualisierten Daten ersetzt.

Hat die Freifahrtberechtigung Auswirkungen auf die Erstattung von Kosten für Dienstfahrten mit dem Privat-PKW?
Für Dienstreisen mit einem privaten Kfz wird unter der Vorrausetzung des § 6 Hessisches Reisekostengesetz (HRKG) Wegstrecken- bzw. Mitnahmeentschädigung gewährt. Eine Änderung dieser Bestimmung ist nicht beabsichtigt.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum LandesTicket Hessen habe?

  • NVV-Servicetelefon: 0800-9390800
  • RMV-Servicetelefon: 069/24248024
  • VRN-Servicetelefon: 0621/465-4444

Sie sind Landesbeschäftigter und hier fehlt eine Antwort?
Schreiben Sie uns eine E-Mail an LandesTicketHessen@hmdis.hessen.de.