Kreis Germersheim: Beobachtungsgebiet wird aufgehoben – Große Erleichterung für Geflügelhalter – Aufstallung muss noch bestehen bleiben

Symbolbild Huhn © on Pixabay

GermersheimGute Nachrichten für Geflügelhalter in den Gemarkungen Maximiliansau, Wörth, Hagenbach, Jockgrim, Rheinzabern, Leimersheim und Neupotz verkündet Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Das Beobachtungsgebiet für Geflügelpest, das Mitte Februar nach dem Ausbruch der hochansteckenden Vogelgrippevariante H5N8 in Karlsruhe-Neureut ausgewiesen wurde, ist ab morgen, 18. März 2017, aufgehoben.“

Für Geflügelhalter in diesem Bereich bedeutet das eine enorme Erleichterung, da sie neben der bereits bestehenden kreisweiten Stallpflicht noch weitere Vorgaben beobachten mussten, zum Beispiel das Tragen von Schutzkleidung, Desinfektionen von Kleidung und Fahrzeugen.

Rund um den Ausbruchsort der Geflügelpest in Karlsruhe-Neureut Mitte Februar musste das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens 10 km festgelegt werden. Inzwischen gibt es Entwarnung von den badischen Nachbarn, sodass die Anordnung ab morgen, 18.März, aufgehoben ist.

Weiterhin bestehen bleibt jedoch die allgemeine und kreisweite Aufstallungspflicht zum Schutz gegen die Aviäre Influenza. Landrat Dr. Fritz Brechtel ist aber optimistisch: „Die negativen Probenergebnisse beim Rassegeflügelzuchtverein Wörth und die Entspannung der Situation in der weiten Umgebung insgesamt macht zum jetzigen Zeitpunkt eine Aufhebung der Anordnung in absehbarer Zeit denkbar. Auf jeden Fall abwarten müssen wir noch die weitere Beprobung in Wörth, um dann entscheiden zu können. Ich möchte nicht länger als unbedingt nötig die Tiere eingesperrt lassen und auch die Geflügelhalter sollen zur gewohnten Normalität zurückkehren können. Als wichtige Erfahrung aus der aktuellen Lage kann man jetzt schon festhalten, dass die gesamte Südpfalz bezüglich zukünftiger Infektionsgeschehen sehr wachsam sein muss.