Rheinland-Pfalz: Härter gegen Störer vorgehen

Symbolbild, Feuerwehr, Rettungsdienst, Blaulicht
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Mainz – Der Ministerrat hat heute Änderungen im Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) beschlossen, mit denen das Durchsetzen eines reibungslosen Ablaufs von Rettungseinsätzen gewährleistet werden soll. Die Gesetzesänderung wird dem Landtag übergeben.

Rettungseinsätze werden zunehmend von Gaffern und Störern behindert, obwohl es oftmals auf jede Sekunde ankommt. Daher hat das Kabinett bereits im vergangenen August die Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Nach der ersten Befassung im Ministerrat folgte ein Anhörungsverfahren der kommunal Spitzenverbände, des Landesfeuerwehrverbands und der Hilfsorganisationen. Alle Beteiligten begrüßten ausdrücklich die vorgeschlagenen Änderungen.

„Als Vorreiter haben wir in Rheinland-Pfalz, den Einsatzkräften des Rettungsdienstes die Möglichkeit gegeben, Platzverweise auszusprechen. Jetzt gehen wir noch härter gegen Störer vor. Das Nichtbefolgen des Platzverweises wird zur Ordnungswidrigkeit und die möglichen Geldbußen werden verdoppelt.“, so Innenminister Roger Lewentz am Rande des Kabinetts.

Die mögliche Geldbuße für Störer wird von derzeit bis zu 5000 Euro auf bis zu 10.000 Euro angehoben. Künftig begeht außerdem auch derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der sich nicht an die Anweisungen des Rettungsdienstpersonals hält. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes haben zwar die Befugnis Störer, die Einsätze behindern, auch mit Zwangsmaßnahmen vom Einsatzort zu verweisen. Sollte sich jemand dem widersetzen, ist es bislang noch keine Ordnungswidrigkeit. Wer sich entsprechenden Anweisungen der Angehörigen der Feuerwehren, der Allgemeinen Hilfe oder des Katastrophenschutzes widersetzt, begeht bereits heute eine Ordnungswidrigkeit. Dieser Unterschied soll mit der Gesetzesänderung aufgehoben werden.