Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Vergütung der Bereitschaftszeiten gilt unmittelbar auch für Baden-Württemberg

Freude bei der Mannheimer Polizei:

Mannheim – Nach einer gestern vom Bundesverwaltungsgericht gefällten Grundsatzentscheidung muss die Bereitschaftszeit von Polizisten 1:1 als Arbeitszeit vergütet werden. Mit ihrer Entscheidung haben die obersten Verwaltungsrichter Deutschlands die Rechtsausfassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bestätigt, die in der Vergangenheit immer wieder gefordert hatte, dass die Bereitschaftszeit, die Polizisten bei Großeinsätzen in anderen Bundesländern verbringen, grundsätzlich 1:1 als Arbeitszeit vergütet wird. Das Land Baden-Württemberg hatte dagegen von Fall zu Fall unterschiedlich über die Vergütung entschieden.

Das Urteil freut nicht nur die Polizisten in ganz Baden-Württemberg, sondern auch die in Mannheim, Heidelberg und der gesamten Metropolregion.

Auch Polizisten des Polizeipräsidiums Mannheim wurden oft bei Einsätzen von benachbarten Bundesländern zur Unterstützung angefordert. Ob bei den zahlreichen Einsätzen rund um die CASTOR-Transporte, oder wie im März 2015 bei der Eröffnung der neuen Zentrale der Europäischen Zentralbank (EZB), hat die Polizei in Frankfurt ihre Kollegen aus Mannheim um Unterstützung gebeten.

„Uns sind alle noch die Bilder von brennende Autos und von gewalttätigen Chaoten, die Steine auf Polizisten warfen, gegenwärtig!“, so der Mannheimer GdP-Chef Thomas Mohr, der selbst mit seinen Kollegen aus Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe bei den Blockupy-Protesten in Frankfurt dabei war.

„Es ist schon traurig, dass in diesem Land Polizisten für ihre geleistete Arbeit und Rechte klagen müssen. Trotzdem freut es mich ungemein, dass wir nun für unsere Einsatzkräfte endlich erneut was erreichen konnten“, kommentiert Mohr das Urteil weiter.

Auch in Baden-Würtemberg hat die GdP bereits 2015 parallel zu den gestern in Leipzig entschiedenen Verfahren ein eigenes Musterverfahren zur Vergütung der Bereitschaftszeit als Arbeitszeit angestrengt. Beamte von Mohr’s Dienststelle (Einsatzzug Mannheim) haben sich für das Musterklageverfahren zur Verfügung gestellt.
Mohr geht nun davon aus, dass das auch Baden-Württemberg nun seine dagegen gerichtete Haltung nach der gestrigen Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unverzüglich zurückziehen wird. Zudem erwartet Mohr, dass alle Polizisten, die in den vergangenen Jahren Widerspruch dagegen eingelegt haben, dass die von ihnen geleistete Bereitschaftszeit nur zum Teil als Arbeitszeit vergütet worden ist, die fehlenden Stunden jetzt gutgeschrieben bekommen. Betroffen sind davon in Baden-Württemberg mehrere tausend Beamte.