Heidelberg-Altstadt:19-jähriger Heranwachsender wegen des dringenden Verdachts des räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung in Untersuchungshaft

Heidelberg – Gegen einen 19 Jahre alten Heranwachsenden wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg durch den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Heidelberg wegen des dringenden Verdachts des räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung Untersuchungshaftbefehl erlassen.

Der Tatverdächtige hatte gegen 18.45 Uhr ein Foto-Fachgeschäft in der Heidelberger Altstadt betreten. Dort soll er eine Spiegelreflexkamera und ein Objektiv im Wert von etwa 6.000 Euro an sich genommen und in einem unbeobachteten Moment aus dem Ladengeschäft geflohen sein.

Ein Angestellter nahm seinerseits die Verfolgung auf und machte weitere Passanten auf den Flüchtenden aufmerksam. Einem couragierten Mitbürger, der sich ihm in den Weg stellte, soll der Heranwachsende ins Gesicht geschlagen haben.

Nach einer weiteren kurzen Verfolgung konnten der Mitarbeiter des Foto-Geschäftes und ein weiterer Passant den Tatverdächtigen jedoch einholen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Der Verdächtige wurde am Mittwochnachmittag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Heidelberg vorgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl erließ. Der Festgenommene wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.