Frankfurt: Magistrat beschließt neue Feuerwehrgebührensatzung

Für Gebühren gilt nach den gesetzlichen Vorgaben das Kostendeckungsprinzip

Symbolbild Feuerwehr
Symbolbild Feuerwehr

Frankfurt am Main – „Eine Kommune ist nach dem Gesetz über kommunale Abgaben verpflichtet, Gebührensätze so zu bemessen, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden“, erläutert Stadtrat Markus Frank die heute vom Magistrat beschlossene Vorlage, die Gebührensätze für Einsatzleistungen der Feuerwehr Frankfurt neu zu fassen.

Änderungen des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) aus dem Jahre 2009 haben Auswirkungen auf die kommunale Gebührenerhebung, sodass eine Änderung der kommunalen Gebührensatzungen erforderlich wurde. Durch die Novellierung des HBKG werden die Kommunen angehalten, in die Pauschalsätze ihrer Feuerwehrgebührensatzungen sowohl die persönlichen als auch sächlichen Einsatzkosten sowie die strukturellen Vorhaltekosten in angemessenem Umfang einfließen zu lassen. Dies führt in der Regel zu einer deutlichen Erhöhung der Gebühren. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Hessischen Städtetages hat die gesetzlichen Vorschriften in rechtssichere kommunale Feuerwehrgebührensatzungen umgesetzt.

„Für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr und den Einsatz der Feuerwehr bei Bränden und im Falle einer Katastrophe sind die Einsätze für die Geschädigten selbstverständlich weiterhin gebührenfrei, dies ist im § 61 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes genau geregelt“, versichert Stadtrat Frank und ergänzt: „Oberstes Prinzip bleibt, dass bei einem Notfall immer sofort die Notrufnummer der Feuerwehr 112 zu wählen ist. Niemand muss bei einem akuten Notfall befürchten, deshalb zur Kasse gebeten zu werden.“

Aufgrund der notwendig gewordenen Anpassung der kommunalen Gebührensatzung kommt es jedoch bei Spezialeinsätzen beispielsweise in Gewerbe- und Industriebetrieben bei Verwendung von Sonderlöschmitteln oder Einsätzen bei Anlagen mit besonderem Gefährdungspotential zu einer deutlichen Erhöhung der Gebühren für den Einsatz von Spezialfahrzeugen der Feuerwehr, wie dem meist eingesetzten Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF). „Auch Personen, die wider besseres Wissen die Feuerwehr alarmieren, Brandstifter, die nicht selbst geschädigt sind, oder Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig den Feuerwehreinsatz verursachen sowie beispielsweise Eigentümer von Brandmeldeanlagen, die Fehlalarm auslösen, werden höhere Gebühren zu zahlen haben“, erläutert der Brandschutzdezernent.

Die Frankfurter Feuerwehr ist aufgrund ihrer einsatztaktischen Strukturierung mit ihrem sogenannten Staffelkonzept der über die Stadt verteilten Feuer- und Rettungswachen, ihrer hochmodernen Ausrüstung mit Fahrzeugen und Equipment und hervorragend ausgebildeten Feuerwehreinsatzkräften in der Lage, jederzeit und professionell Hilfe zu leisten und stellt damit die tragende Säule der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Frankfurt dar.

Hilfeleistungslöschfahrzeuge der Frankfurter Feuerwehr sind nicht nur mit erfahrenen Einsatzkräften zur Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung, sondern immer auch mit einer praxiserfahrenen und ständig medizinisch fortgebildeten Rettungsdienstkraft besetzt, sodass die Einsatzkräfte bei Bränden, Unfällen und allen anderen Einsatzlagen, verletzte Personen nicht nur aus lebensbedrohlichen Situationen retten, sondern auch medizinisch versorgen und bei Bedarf reanimieren könnten. „Dieses deutliche Plus an Sicherheit für unsere Bevölkerung steht den angemessenen, nach Gesetz geregelten kostendeckenden Einsatzgebühren für Spezialeinsätze gegenüber“, konstatiert Stadtrat Frank abschließend.