Mainz: Bewaffneter Raubüberfall auf Mainzer Volksbank

Mainz (ots) – Mittwoch, 08.06.2016, 12:55 Uhr Nach wie vor fahndet die Mainzer Polizei mit Hochdruck nach dem Räuber, der am vergangenen Mittwoch die Filiale der Mainzer Volksbank an der Goldgrube überfallen hat. Wie berichtet hatte der bisher unbekannte Täter kurz vor 13:00 Uhr die Filiale der MVB betreten und unter Vorhalt einer dunklen Schusswaffe die Herausgabe des Bargeldes gefordert. Anschließend flüchtete der Täter mit der Beute in unbekannte Richtung.

Nach Auswertung der Überwachungskameras und ersten Zeugenbefragungen wird der Täter wie folgt beschrieben:

  • etwa 175 bis 180 cm groß, 40 bis 45 Jahre alt, kräftige muskulöse Statur.
  • Bekleidet war der Täter mit einer dunklen Basecap, einer schwarzen Windjacke mit auffallend weißem Reißverschluss, einer blauen Jeans, dunklen Stoffschuhen.
  • Beim Betreten der Filiale stülpte sich der Täter eine schwarze Wollmaske über.

Die Beute hatte der Täter in einen schwarzen Turnbeutel mit einer neon-farbenen Applikation gesteckt und war damit aus der Filiale geflüchtet.

Die Kriminalpolizei Mainz geht mittlerweile davon aus, dass der Täter vermutlich in ein in unmittelbarer Nähe der Bank abgestelltes Fluchtfahrzeug gestiegen ist.

Die Polizei bittet nach wie vor dringend um Hinweise von Zeugen

  • Wer kann Angaben zur Identität des Täters machen?
  • Wer hat den Täter vor oder im unmittelbaren Bereich der Bank gesehen, evtl. auch schon zu einem früheren Zeitpunkt (ausbaldowern)?
  • Wer kann Angaben zur Fluchtrichtung machen?
  • Wer kann Angaben zu einem möglichen Fluchtfahrzeug machen?

Ein Tatzusammenhang mit dem Raubüberfall auf die Filiale der Sparkasse Mainz in der Langenbeckstraße am 26.02.2016 kann nach derzeitigem Ermittlungsstand ausgeschlossen werden.

Belohnung ausgesetzt

Die Mainzer Volksbank hat für Hinweise, die zur Ermittlung der Täter führen, eine Belohnung von 4.500 Euro ausgelobt. Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Aufklärung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.

Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Mainz, Telefon: 06131-653633.

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