Nachtragshaushalt 2013/14 am 30.10.13 im Rat

Am 22. Oktober wird der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, am 30. Oktober der Stadtrat den Nachtragshaushaltsplan sowie die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 beraten und beschließen.

Im Ergebnis ergibt sich für das Jahr 2013 ein Jahresüberschuss von 126.354 € und für 2014 ein Jahresfehlbetrag von 44.392.239 €.

Neben einer weiterhin restriktiven Ausgabenpolitik tragen die Beteiligung am kommunalen Entschuldungsfonds, die von der Landesregierung beschlossenen neuen Schlüsselzuweisungen im Rahmen der Aufstockung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) und hohe Gewerbesteuereinnahmen dazu bei, im Doppelhaushalt 2013/2014 erstmals seit Jahrzehnten einen Überschuss statt ein Defizit verzeichnen zu können.

Bürgermeister Günter Beck: „Selbstbewusst können wir hier von einem historischen Moment sprechen. Der letzte ausgeglichene Haushalt liegt fast zwei Jahrzehnte zurück.“ Unverzichtbar aber bleibt nach wie vor z.B. die ausstehende Übernahme eines großen Teils der Kosten der Eingliederungshilfe durch den Bund. Günter Beck: „Würde der Bund das Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ ernst nehmen, wäre auch ein positiver Haushalt im Jahr 2014 möglich.“

Günter Beck weiter: „Wir wollen den schwierigen Weg einer konsequenten und nachhaltigen Kurskorrektur der städtischen Finanzen, wie er auch von den haushaltstragenden Parteien mit ihren Beschlüssen zum Haushaltsplan 2013/14 unterstützt wurde, fortsetzen. Oberstes Ziel der Haushaltspolitik ist die Erhaltung des Eigenkapitals.“ Der Doppelhaushalt 2013/14 war im Stadtrat frühzeitig wie nie verabschiedet worden und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier hatte mit Schreiben vom 27.02.2013 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 genehmigt. Als Folge der Konsolidierungsanstrengungen der Stadt Mainz wurde der Doppelhaushalt mit wenigen Auflagen wie lange nicht genehmigt. So gab es beispielsweise bei den Investitionskrediten keine Beanstandungen, da der veranschlagte Bedarf in Höhe von 112,5 Mio. € den abgestimmten Rahmen nicht überstieg. Der Schwerpunkt liegt hier im Bereich der Kindertagesstätten und Schulen.

Bereits zum Zeitpunkt der Genehmigung gingen Stadt und Aufsichtsbehörde davon aus, dass sich über die inzwischen rückwirkend zum 01. Januar 2012 vollzogene Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF) spürbare Verbesserungen der Jahresergebnisse ab 2013 realisieren lassen.

Auf der Grundlage des Konsolidierungsvertrages zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) vom 16.09.2013 werden gemäß den Bewilligungsbescheiden vom 24.09.2013 je eine Zuweisung in Höhe von 21.289.942 € für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 in Ansatz gebracht. Somit werden 42.579.884 € in 2013 kassenwirksam.

Bei der Steuerentwicklung für das Haushaltsjahr 2013 ergeben sich für das Haushaltsjahr 2013 folgende Veränderungen:

Erträge: Gewerbesteuer  26.000.000 €

Die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer resultieren im Wesentlichen aus einer unerwarteten einmaligen Gewerbesteuerfestsetzung.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer – 2.754.521 €

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer – 1.650.385 €

Vergnügungssteuer  800.000 €

Hundesteuer – 50.000 €

Zweitwohnungssteuer – 60.000 €

Vollverzinsung aus der Gewerbesteuer 3.500.000 €

Aufwendungen:

Gewerbesteuerumlage 4.100.000 €

Die Anpassung der Schlüsselzuweisungen vom Land führt zu Mindereinnahmen in Höhe von 1.511.963 €. Für das Haushaltsjahr 2014 liegen noch keine belastbaren Zahlen vor.