Vorfahrtregelung in der Hans-Purrmann-Straße

Die Stadtverwaltung Schifferstadt weist darauf hin, dass entlang der Hans-Purrmann-Straße die Vorfahrtregelung rechts-vor-links besteht. Aufgrund der baulichen Ausgestaltung der Straße hat für die Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der Anwendung der richtigen Vorfahrtregelung bisher eine unklare Verkehrssituation bestanden.

Die Stadtverwaltung sah sich daher veranlasst, durch die Aufstellung der Zeichen 102 StVO „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“ auf die bestehende Vorfahrtregelung hinzuweisen.