Griese: Umwelt- und tiergerechte Landwirtschaft weiter stärken

"In Rheinland-Pfalz wird die umwelt- und tiergerechte Landwirtschaft in der kommenden Förderperiode der EU-Agrarpolitik weiter gestärkt", betonte Landwirtschaftsstaatssekretär Thomas Griese anlässlich der jüngsten Sitzung des Begleitausschusses zum Entwicklungsprogramm PAUL (Programm Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung).

Trotz der Verzögerungen bei der Agrarreform auf europäischer Ebene könne man in Rheinland-Pfalz die Kontinuität der wichtigsten ländlichen Entwicklungsmaßnahmen gewährleisten und einen gleitenden Übergang in die neue Förderperiode ab 2014 sicherstellen. In einer konstruktiven Diskussion hätten die Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Bauern-, Winzer- und Umweltverbände, Kammern und LEADER-Aktionsgruppen wichtige Weichenstellungen zur Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes für das Übergangsjahr 2014  vorgenommen. Ziel sei es, die vorhandenen Mittel möglichst voll auszuschöpfen.

Die Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) läuft in Rheinland-Pfalz über PAUL. Besonders erfreut zeigte sich Griese darüber, dass der Begleitausschuss gemeinsam mit Vertretern der Europäischen Kommission und des Bundeslandwirtschaftsministeriums notwendige Anpassungen des Landesentwicklungsprogramms PAUL bereits im Vorgriff auf die neue Förderperiode vorgenommen habe und damit mehrmalige Änderungen im kommenden Jahr vermeiden könne.

Für die einzelbetriebliche Investitionsförderung in der Landwirtschaft wurde beschlossen, die Förderung besonders tiergerechter Haltungsformen nochmals zu verbessern. "Damit setzen wir den vor zwei Jahren eingeschlagenen Weg, gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft zu honorieren, konsequent fort", so der Staatssekretär.

Angesichts der Verzögerungen auf europäischer Ebene wurden für das Programm Agrar Umwelt Landschaft (PAULa) Änderungen beschlossen, die den Landwirtschafts- und Weinbaubetrieben im Zeitraum 21. Oktober bis 15. November 2013 eine Neuantragstellung bzw. einen Verlängerungsantrag für auslaufende Verträge ermöglichen. Verträge mit Fünf-Jahresverpflichtungen werden nur für Neueinsteiger in den Fördermaßnahmen "ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen" und in den Vertragsnaturschutzprogrammen "Vertragsnaturschutz Acker" sowie in den Teilmaßnahmen "Vertragsnaturschutz Grünland", "Vertragsnaturschutz Streuobst" und "Vertragsnaturschutz Weinberg" für die "Partnerbetriebe Naturschutz" angeboten.

In der Fördermaßnahme "ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen" kann für auslaufende Verträge auch die Beibehaltung für fünf weitere Jahre beantragt werden kann. Außerdem besteht die Möglichkeit zur einjährigen Verlängerung von Verträgen, die zum 31. Dezember dieses Jahres auslaufen. Dies gilt für alle Teilmaßnahmen außer der "umweltschonenden Wirtschaftsweise im Unternehmen".