Einbringung des Entwurfs für das Haushaltsjahr 2014 – Oberbürgermeisterin bringt ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2014 ein

Aus dem Gemeinderat der Stadt Bruchsal

Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick hat in der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2013 ihren fünften Haushaltsplanentwurf in das städtische Hauptgremium eingebracht. Für den jetzigen Gemeinderat ist es gleichzeitig der letzte Etat der Verwaltungsperiode, die bekanntlich im Mai 2014 enden wird.

Nach durchaus schwierigen Zeiten in den vergangenen Jahren hat der Gemeinderat im zurückliegenden Jahr einen Haushalt verabschiedet, mit dem auch wieder in die Zukunft der Stadt investiert wurde. Diesen Weg möchte die Oberbürgermeisterin fortsetzten und schlägt deshalb nur Feinjustierungen für das Haushaltsjahr 2014 vor, die auf dem Vorjahreshaushalt aufbauen. 

Dazu legt das Stadtoberhaupt einen ausgeglichenen Haushalt im Sinne der kommunalen Doppik vor. Der Entwurf sieht vor, dass die Abschreibungen erwirtschaftet werden und im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 3,5 Millionen Euro gerechnet werden kann. „Ein zweiter Blick auf den Haushalt zeigt allerdings, dass die steigenden Ausgaben, auf die wir keinen Einfluss haben, das Ergebnis belasten und unsere politischen Gestaltungsmöglichkeiten weiter einschränken“, so Petzold-Schick. Die Kinder-Betreuungskosten haben sich zum Beispiel von rund 3,6 Millionen Euro auf über 6,1 Millionen Euro innerhalb von acht Jahren erhöht. Ebenso steigen die Transferleistungen für die Kreisumlage um 4,5 Millionen Euro, die Finanzausgleichumlage um vier Millionen Euro sowie die Gewerbesteuerumlage um 1,2 Millionen Euro. Faktisch schmelzen allein diese drei Positionen die – aufgrund der guten Konjunktur – um 10,5 Millionen erhöhten Einnahmen um 9,8 Millionen Euro wieder ab. Um die städtischen Handlungsspielräume zu wahren schlägt das Stadtoberhaupt deshalb erneut eine moderate Anhebung des Gewerbesteuersatzes auf 380 Hebepunkte vor.

Auch im kommenden Haushaltsjahr kann nicht alles Wünschenswerte angegangen werden. Insgesamt werden rund 16,5 Millionen Euro in bereits beschlossene oder begonnene Maßnahmen investiert. Schwerpunkte sind dabei der weitere Ausbau der Kleinkindbetreuung, die Gestaltung des Oberdorf Untergrombach, der Ausbau der Ganztagsgrundschulbetreuung, die Entwicklung einer Gemeinschaftsschule, die Fortsetzung der Sporthallensanierung sowie eine abgespeckte Sanierung von St. Raphael, die im kommenden Jahr beginnen wird. Für die Bahnstadt sind in 2014 mit nur 200.000 Euro relativ geringe Mittelaufwendungen vorgesehen. Zu einem Schwerpunkt im kommenden Jahr macht die Oberbürgermeisterin die Gestaltung der Schlosspromenade, die die Innenstadt und das Schloss durch eine Verkehrsverlagerung näher aneinander anbindet und damit mehr Platz zum Verweilen und für Außengastronomie bietet. Mit den Heimattagen 2015 und der Eröffnung der Beletage im Schloss im Jahr 2016 eröffnet sich für diese Maßnahme ein einmaliges Gelegenheitsfenster. Dafür sind rund 1,3 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt.

Im Rahmen der Prioritätensetzung wurde im Rahmen des Etatentwurfes folgende Projekte nicht berücksichtigt werden: Die Realisierung einer neuen Sporthalle, der Verkauf der ehemaligen Dragonerkaserne, die Erweiterung des Justus-Knecht-Gymnasiums, ein neuer Verkehrsübungsplatz, die Umfahrung des Sportzentrums sowie die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Heidelsheim. 

In den Ortsteilen steht insgesamt die Entwicklung der Zentren im Mittelpunkt des Zahlenwerkes. In Büchenau soll im Frühjahr 2014 mit der Sanierung des ehemaligen Rathauses begonnen werden und die Verbesserung der Breitbandverbindung soll zum Abschluss kommen. In Obergrombach ist die weitere Instandsetzung der Verwaltungsstelle für 2015 vorgesehen. Zur Vorbereitung der Generalsanierung des Hauptgebäudes der Burgschule ist eine Planungsrate eingestellt. In Heidelsheim ist für 2014 die Sanierung des Stadttores eingeplant und die Dietrich-Bonhoeffer-Schule wird brandschutztechnisch ertüchtigt. Dies gilt auch für die Grundschule in Helmsheim.

Die Stadt Bruchsal wirkt auch durch ihre Tochtergesellschaften. Besonders erfreulich ist hierbei, dass die Bruchsaler Wohnungsbaugeselllschaft (Wobau) im kommenden Jahr voraussichtlich letztmals einen Zuschuss zur Defizitabdeckung benötigt. Ab 2015 kann die Wobau dann auf eigenen Füßen stehen. 

Die Bruchsaler Tourismus und Marketing GmbH (BTMV) hat zwischenzeitlich die Kredite für den Bau des Bürgerzentrums und die Tiefgarage zurückbezahlt. Der städtische Zuschuss ist inzwischen unter eine Million gesunken. Aufgrund des Gebäudealterns muss sich die BTMV jedoch auf zunehmende Unterhaltungsinvestitionen für das Bürgerzentrum und die Parkgarage investieren. 
Trotz des schwieriger gewordenen Energiemarktes stellt sich das wirtschaftliche Ergebnis des Stadtwerkeverbundes noch zufriedenstellend und im positiven Bereich dar. Belastet wird das Ergebnis nach wie vor durch das Defizit von rund einer Million Euro für den Stadtbusverkehr und von rund 3,5 Millionen Euro für den Bäderbetrieb. Durch Optimierung der Linien, Verlängerung der Betriebszeiten und die Ausweitung des Busbetriebes auf Wochenenden soll die Attraktivität des Stadtbussystems weiter gesteigert werden. Vorgesehen sind außerdem Instandsetzungsmaßnahmen des Rendezvous-Busplatzes.
Der Haushalt der Stadt Bruchsal wird im November durch das städtische Hauptgremium beraten und soll in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres, am 17. Dezember 2013 verabschiedet werden.

Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei einer Nein-Stimme und vier Enthaltungen die Beantragung einer zweizügigen Gemeinschaftsschule in den Klassenstufen fünf bis zehn an der Konrad-Adenauer-Schule Bruchsal zum Schuljahr 2014 / 2015. Gleichzeitig erklärt der Gemeinderat, die Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsschule zu schaffen und soweit sich Änderungen in den Anforderungen der erforderlichen Ausstattung ergeben, diese ebenfalls zu gewährleisten.

Kernpunkt in der Bildungspolitik des Landes ist die Einführung der Gemeinschaftsschule, die ein längeres gemeinsames Lernen verwirklicht und Chancengleichheit und bestmögliche individuelle Förderung gewährleistet sowie ein breites Angebot an Schulabschlüssen ermöglicht. Angedacht ist die Realisierung der Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2014 / 2015 in der Klassenstufe 5 mit zwei Klassen und einem verpflichtenden Ganztagesangebot an vier Tagen. Hierzu werden für die Möblierung der Flure, die Einrichtung eines Gemeinschaftsraumes und der Schaffung von Lerninseln sowie Lichtdecken rund 350.000 Euro bereitgestellt. Für die ohnehin anstehende Sanierung des bestehenden Fachraumes für Naturwissenschaften werden im Haushaltsplan 2016 Mittel in Höhe von 500.000 Euro eingeplant.

Für die Umsetzung des pädagogischen Konzepts ist die Handreichung des Kultusministeriums ausschlaggebend. Demnach fehlen noch ein zweiter Fachraum für Naturwissenschaften mit Vorbereitung und Sammlung sowie ein Fachraum für Bildende Kunst inklusive Nebenraum. Diese zusätzlichen Räume sollen ohne bauliche Investitionen geschaffen werden. Im Rahmen einer Kooperation wird an der Balthasar-Neumann-Schule I ein Raum für Naturwissenschaften nutzbar. Für den Bereich Bildende Kunst wird einer der bestehenden Werkräume der Schule verwendet. 

Bei der Visitation die im September 2013, unter Beteiligung des Staatlichen Schulamtes stattgefunden hat, wurde das Konzept ausdrücklich gelobt und auch die Raumsituation beziehungsweise geplante Kooperation gebilligt.

Die CDU-Fraktion unterstützte mehrheitlich die Veraltungsvorlage. Raimund Glastetter begründete dies wie folgt: „Bruchsal ist Schulstadt. Wir haben die besten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Nebeneinander aller Schularten.“ Für die SPD-Fraktion signalisierte Anja Krug Zustimmung: „Die Gemeinschaftsschule soll ein Anfang sein für eine offene Lehr- und Lernkultur.“ Für die Freien Wähler „begrüßt“ Heribert Schmitt „die neue Schulart, die verhindert, dass Kinder bei schlechten Leistungen die Schule wechseln müssen.“ Für die FDP-Fraktion signalisierte Hans Ribstein „Zustimmung“. Er macht jedoch deutlich, dass seine Fraktion eine gymnasiale Oberstufe an der Gemeinschaftsschule nicht mittragen würde. Diesen Ball nahm Ruth Birkle auf: „Es ist gut, dass sich die Konrad-Adenauer-Schule auf den Weg macht. Über eine gymnasiale Oberstufe werden dann unsere Nachfolger entscheiden.“

Bruchsaler Schulentwicklung – Zukunft der Werkrealschulen Heidelsheim und Obergrombach

Der Gemeinderat beschließt einstimmig bei einer Enthaltung einen Aufnahmestopp für die Werkrealschulen Heidelsheim und Obergrombach ab dem Schuljahr 2014 / 2015.
In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 10. April 2013 wurden die Anmeldezahlen für die städtischen Schulen dargestellt. Hierbei wurde festgestellt, dass sich für das Schuljahr 2013 / 2014 in Heidelsheim lediglich drei, in Obergrombach immerhin 14 Kinder für die Werkrealschule angemeldet haben. Somit konnte in Heidelsheim keine fünfte Klasse mehr gebildet werden. In Obergrombach war es auch nur durch die Kombination der letzten fünften Klasse mit den neuen Schülern möglich.
Aufgrund der Gesamtsituation in der sich verändernden Schullandschaft muss davon ausgegangen werden, dass die künftigen Anmeldezahlen für die fünften Klassen nicht mehr für die Bildung einer neuen Klasse ausreichen, was auch die betroffenen Schulleitungen so sehen. Deswegen ist geplant in Heidelsheim und Obergrombach in Zukunft kein Anmeldeverfahren für die Werkrealschule mehr durchzuführen. Somit ist künftig eine Anmeldung für die Werkrealschule nur noch an der Konrad-Adenauer-Schule (Ganztagesschule) sowie der Stirumschule möglich. Für die Schüler/-innen, welche die Werkrealschulen Heidelsheim und Obergrombach besuchen, soll die Möglichkeit eines Schulabschlusses dort bestehen, solange die Klassengröße nicht unter acht Schüler/-innen sinkt. Über die Folgenutzung von künftig frei werdenden Räumen muss zu gegebener Zeit entschieden werden.

Beitritt zur ‚Erklärung von Barcelona‘

Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag der FDP-Fraktion mit 14 zu 13 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgesetzt. 

Beteiligung der Stadt Bruchsal am Bebauungsplanverfahren „Einzelhandel Staffort“

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren „Einzelhandel Staffort“, in welcher die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes abgelehnt wird.
Der Gemeinderat der Stadt Stutensee hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Juli 2013 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Einzelhandel Staffort“ beschlossen. Die Stadt Bruchsal wurde gemäß Baugesetzbuch am Verfahren beteiligt. Für die Beteiligung wurde der Stadt eine Frist bis zum 30. August 2013 gesetzt. Einer Verlängerung der Frist hat die Stadt Stutensee nicht zugestimmt. Die Verwaltung hat deshalb vorbehaltlich der Beratung des Gemeinderates zur Wahrung der Frist eine vorläufige und ablehnende Stellungnahme abgegeben.
Die Stadt Stutensee beabsichtigt die planungsrechtlichen Grundlage für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters („Netto“) mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 840 Quadratmeter zu schaffen. Der Standort des Betriebes liegt am östlichen Ortsausgang unmittelbar an der Gemarkungsgrenze von Staffort an der K 3579 in Richtung Büchenau. Die Pläne der Stadt Stutensee werden abgelehnt, weil die Planungen eine Konkurrenzsituation erzeugen wird, die die Existenz der Einzelhandelsversorgung in Büchenau gefährdet. Die geplante Verkaufsfläche ist zu groß, als dass ein Supermarkt dieser Dimension den benötigten Umsatz in Staffort selbst generieren könnte.  

Bebauungsplan „Bahnstadt Südwest, Innenlage“

Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage des Baugesetzbuches eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Bahnstadt Südwest, Innenlage“ als Satzung. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Realisierung einer drei- bis sechsgeschossigen Wohnbebauung mit unterschiedlichen Bau- und Wohnformen sowie eines abschirmenden Gewerbe-/Büroriegels entlang der B 35 und der Bahn vorgesehen.

Im November 2012 wurde ein Bauvorhaben laut Baugesetzbuch zurückgestellt, das den Bau einer Lagerhalle in einem für die Entwicklung und Realisierung des Rahmenplans wesentlichen Abschnitt vorsieht. Da die Entwicklung der Bahnstadt voran schreitet, aber noch etwas Zeit benötigt, wird nun eine Veränderungssperre beschlossen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Zwischen Werner von Siemens-Straße und Hambrückener Weg“

Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal beschließt einstimmig die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Zwischen Werner-von-Siemens-Straße und Hambrücker Weg.“ Die Stellungnahmen können zu den geänderten / ergänzten Teilen abgegeben werden. Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt. Da durch die Änderung / Ergänzung der Festsetzungen zum Lärmschutz die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung / Ergänzung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich nach seinem Inkrafttreten den Bebauungsplan „Boppeläcker Änderung IV“, in Kraft getreten am 12. Mai 2011.
Die erneute Auslegung wird erforderlich, weil für eine geplante Wohnanlage mit 35 Reihenhauseinheiten Lärmschutzmaßnahmen an zwei Stellen erforderlich sind. 

Sanierung Oberdorf Untergrombach

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen zur Kenntnis und beauftragt die Stadtverwaltung einstimmig den erforderlichen Antrag auf Aufnahme in ein Sanierungsprogramm zu stellen.
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung wurde festgestellt, dass hauptsächlich die Erneuerung und die Umnutzung der Kulturdenkmale Schwerpunkt der Maßnahme sein wird. In der ehemaligen Michaelsbergschule ist die Nutzung als Kindergarten und Verwaltungsstelle angestrebt. So kann die jetzige Verwaltungsstelle Bestandteil einer größeren Neuordnung entlang der Obergrombacher Straße zur Schließung der Baulücke, die durch den Rückbau der Feuerwache entstanden ist, werden. Im Rahmen dieser Neuordnung sollen besondere Wohnformen für ältere Menschen geschaffen werden.
Das denkmalgeschützte Pfarrhaus und der Saalbau können durch die Kirche wieder aktiviert werden. Für das von der Kindergartennutzung frei werdende Grundstück in der Michaelsbergstraße besteht ebenfalls die Chance für eine denkmalgerechte Umnutzung.
Der notwendige Förderrahmen um alle Maßnahmen realisieren zu können beträgt 3,24 Millionen Euro. Die beantragten Finanzhilfen belaufen sich auf 1,944 Millionen Euro.

Überplanmäßige Ausgaben zur Generalsanierung Stirumschule

Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstand sowie die sich aus der Forstschreibung der Kostenberechnung zur Kostenfeststellung ergebenden Änderungen zur Kenntnis und stimmt einstimmig der vorgeschlagenen Finanzierung für die sich aus den Auflagen der zweiten Brandschutzbegehung und der notwendigen Umsetzung der Novellierung der Trinkwasserverordnung sowie den zusätzlich erforderlichen Maßnahmen, einschließlich den sonstigen durch Kostensteigerungen entstandenen Mehrkosten, zu. Die Mehrkosten belaufen sich auf insgesamt rund 140.000 Euro.