Stadt Heilbronn: Straßen und Gehwege von Ästen freihalten

Nach der Vegetationsphase ist das Grün an Hecken, Sträuchern und Bäumen besonders stark gewachsen. Leider wachsen hierdurch teilweise auch verstärkt Gehwege und Straßen zu, so dass diese oft nur noch mit Einschränkungen benutzt werden können.

„Wir bitten daher die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten, die entlang der Gehwege und Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume im Interesse der Verkehrssicherheit zurückzuschneiden“, erklärt Jürgen Hetzler vom städtischen Grünflächenamt mit Blick auf die in den Straßen- und Gehwegraum hineinragenden Äste und Zweige. „Insbesondere Landwirte haben immer wieder Probleme, wenn Hecken, Sträucher und Bäume in die Straßen wachsen“, sagt Hetzler weiter. Zum Beispiel würden Außenspiegel abgerissen, auch müssten die Fahrzeuge auf landwirtschaftlich genutzte Flächen ausweichen, um Hindernisse zu umfahren.

Beim Stutzen der Vegetation sind folgende Regeln zu beachten: Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum mit einer Höhe von 4,50 Meter freigehalten werden. Über Fußwegen müssen die Gewächse bis zu einer Höhe von 2,50 Meter zurückgeschnitten werden. Zudem müssen die 50 Zentimeter breiten Geländestreifen, die an die beiderseitigen Ränder der Fahrbahn anschließen, bis zu einer Höhe von vier Metern von Ästen freigehalten werden. Dieselben Regeln gelten auch für Feldwege.