Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018

Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Bruchsal hat am 23. August 2013 die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen beziehungsweise Schöffinnen und Schöffen gewählt. Die gewählten Personen wurden zwischenzeitlich durch das Amtsgericht Bruchsal benachrichtigt.

Das Amtsgericht Bruchsal weist darauf hin, dass eine persönliche Benachrichtigung der nicht gewählten Personen aus Gründen der Praktikabilität nicht erfolgt, das heißt wer als Bewerberin oder Bewerber für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bis heute keine entsprechende Mitteilung erhalten hat, wurde auch nicht gewählt.
Eine persönliche Benachrichtigung wird durch diese Bekanntmachung ersetzt.

Die Stadtverwaltung und das Amtsgericht Bruchsal bedanken sich dennoch bei allen Bewerberinnen und Bewerbern für ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme eines solch wichtigen Ehrenamtes.