Innenminister Boris Rhein: „Body-Cam“ verhindert Gewalt gegen Polizeibeamte

Pilotprojekt

Innenminister Boris Rhein zog heute eine erste positive Zwischenbilanz zum bundesweit ersten Pilotprojekt „Body-Cam“. Seit Mai 2013 erprobt die hessische Polizei im Bereich Alt-Sachsenhausen in Frankfurt den Einsatz mobiler Videoüberwachung.

Das Pilotprojekt ist auf 12 Monate festgelegt, jedoch bereits nach einem knappen halben Jahr ist zu erkennen, dass der Einsatz der speziellen mobilen Kamera deeskalierend wirkt. Die Anzahl der Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte in Alt-Sachsenhausen reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr von 14 auf acht. Die Einsatzkräfte beschreiben eine deutlich gestiegene Kooperationsbereitschaft der Problemklientel.

Personengruppen, die vormals eher aggressiv und unkooperativ auf die Polizei reagierten, zeigen sich angesichts der Videoüberwachung deutlich respektvoller und zurückhaltender. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass es seit Einführung der „Body-Cam“ keine verletzten Polizistinnen oder Polizisten gab; im Vergleichszeitraum des Vorjahres gab es zwei verletzte Polizisten.

Innenminister Boris Rhein „Die ersten Zwischenergebnisse stimmen mich positiv. Der Einsatz der mobilen Kameras reduziert zudem das problematische Solidarisierungsverhalten zunächst unbeteiligter Personen erheblich. Auch gewaltbereite Personen mäßigen ihr Verhalten deutlich, nachdem sie den Schriftzug Videoüberwachung entdeckt haben, den jeder Polizist mit einer mobilen Kamera tragen muss. Insofern ist der Einsatz der ‚Body-Cam‘ bisher sehr erfolgreich und zeigt in Alt-Sachsenhausen die gewünschte Wirkung.“

Die „Body-Cam“ kam bis Mitte Oktober 2013 an insgesamt 34 Tagen in Alt-Sachsenhausen zum Einsatz. In acht Fällen leiteten die Beamtinnen und Beamten strafprozessuale Maßnahmen gegen gefilmte Beschuldigte ein. Drei Strafverfahren betrafen direkte Angriffe auf die Polizisten und zwar jeweils durch alkoholisierte Personen, die vorher Platzverweise erhalten hatten. In den übrigen fünf Fällen wurden Personengruppen bei Kontrollmaßnahmen zunächst zur Eigensicherung gefilmt. Einzelne Personen konnten dann im Verlaufe des Abends als Beschuldigte von anderen Straftaten identifiziert werden.

„Diese Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass der von uns eingeschlagene Weg genau der Richtige ist. Wir können mit dem Einsatz der mobilen Videotechnik einerseits Polizistinnen und Polizisten besser vor gewalttätigen Angriffen schützen und sorgen andererseits für mehr Sicherheit. Um zusätzliche Erfahrungswerte sammeln zu können, damit wir eine noch breitere Datenbasis bekommen, die den ersten Trend bestätigt oder widerlegt, habe ich entschieden das bestehende Pilotprojekt in Frankfurt auszuweiten“, erklärte Innenminister Boris Rhein.

Ab Dezember, bekommt zusätzlich auch das 1. Polizeirevier in Frankfurt die Möglichkeit die „Body-Cam“ – insbesondere im Problembereich der Zeil und in angrenzenden Straßen einzusetzen. Dort kam es in den letzten Monaten wiederholt zu Gewalt gegen die einschreitenden Beamtinnen und Beamten. Das Pilotprojekt ist hier auf sechs Monate ausgelegt. Dem Revier stehen insgesamt drei mobile „Body-Cams“ zur Verfügung.

Die seit 2009 in Hessen durchgeführte Auswertung von Angriffen auf Polizeibeschäftigte zeigt eindeutig, dass die Angriffe überdurchschnittlich häufig nachts bzw. in den Abendstunden der Wochenenden im öffentlichen Verkehrsraum durch männliche, alkoholisierte Einzeltäter stattfinden. 2012 registrierte die Polizei mit insgesamt 3.300 Angriffen, eine Zunahme um rund 270 (+ 8.9 Prozent) im Vergleich zu 2011.

Auch das erweiterte Pilotprojekt unterliegt den gleichen strengen Regularien wie der „Body-Cam“- Einsatz in Alt Sachsenhausen:

  • Jeder Polizist mit einer „Body-Cam“ muss eine entsprechende Weste mit der Aufschrift „Videoüberwachung“ tragen. Damit ist für jeden klar erkennbar, dass die Beamten sein oder ihr Verhalten während der polizeilichen Maßnahme aufzeichnen.
  • Der Einsatz der mobilen Uniformkameras findet während der Pilotphase ausschließlich im öffentlichen Raum statt.
  • Die Polizisten dürfen ausschließlich Bilder aufzeichnen. Es gibt keine Tonaufzeichnungen.
  • Zudem dürfen die Beamten nur anlassabhängig, beispielsweise bei einer Personenkontrolle oder beim Schlichten von Streitigkeiten, aufzeichnen. Eine ständige oder anhaltende Videoüberwachung findet nicht statt. Damit stellt die Polizei sicher, dass die Aufzeichnung nur auf das notwenige Mindestmaß beschränkt ist.
  • Die Beamten müssen die Aufzeichnungen nach Einsatzende unverzüglich löschen; es sei denn die Aufzeichnungen dienen als Beweis für eingeleitete strafprozessuale Maßnahmen.
  • Zudem ist der Hessische Datenschutzbeauftragte in das Pilotprojekt eingebunden.

„Ich habe das Landespolizeipräsidium darüber hinaus um Prüfung gebeten, welche weiteren Regionen in Hessen für den Einsatz der mobilen Videoüberwachung geeignet sein könnten. Vorstellbar sind möglicherweise die Städte Wiesbaden und Offenbach, in denen ähnliche Problemkonstellationen feststellbar sind wie in Frankfurt. Es ist völlig inakzeptabel, dass unsere Polizei, also diejenigen, die für die Sicherheit der Bevölkerung eintreten, Angriffen ausgesetzt sind. Unsere Polizistinnen und Polizisten halten während ihres Dienstes im wahrsten Sinne des Wortes immer wieder den Kopf für diesen Staat und seine Bürgerinnen und Bürger hin. Deshalb stimmen mich die ersten Ergebnisse zuversichtlich, dass der Einsatz der ‚Body-Cam‘, neben einer effektiven Schutzausstattung und einer entsprechenden Aus- und Fortbildung ein Schlüssel sein könnte, um den Streifendienst in Zukunft ein Stück weit sicherer zu machen“, so Innenminister Bois Rhein abschließend.