Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Polder Waldsee-Altrip-Neuhofen

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. November 2013 hat aus Sicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) in erster Linie verfahrensrechtliche und prozessrechtliche Auswirkungen. Der Bundesgesetzgeber wird die einschlägigen Vorschriften an die Vorgaben des EuGH anpassen müssen.

Der Rechtsstreit geht nun zunächst wieder zurück an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG), welches über das weitere Vorgehen im dort anhängigen Revisionsverfahren zu entscheiden hat.

Die SGD Süd, die den streitigen Planfeststellungsbeschluss vom 20. Juni 2006 erlassen hat, geht davon aus, dass das BVerwG den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zurückverweisen wird.

Mit heutigem Urteil hat der EuGH entschieden, dass sich die Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Hochwasserrückhaltung Waldsee-Altrip-Neuhofen grundsätzlich auf Mängel der Umweltverträglichkeitsprüfung berufen dürfen. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Berufungsurteil vom 12.02.2009 eine Berücksichtigung der Einwände gegen die Umweltverträglichkeit aus formalen Gründen abgelehnt, insbesondere weil die Kläger eine Betroffenheit in eigenen Rechten nicht geltend machen konnten. Der EuGH hält derartige Einschränkungen für europarechtswidrig, weil sie dem Regelungszweck der EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung widersprächen.

Die SGD Süd ist davon überzeugt, dass es dennoch gelingen wird, die Umweltverträglichkeit des Vorhabens "Polder Waldsee-Altrip-Neuhofen" im Sinne der strengen EU-Vor-schriften nachzuweisen. "Über die Umweltverträglichkeit des Vorhabens haben die Gerichte noch nicht entschieden. Das wird noch zu prüfen sein", so die SGD Süd.

Der SGD Süd ist bewusst, dass Maßnahmen zum Hochwasserschutz umweltverträglich geplant, gebaut und betrieben werden müssen. Deswegen habe sie bei sämtlichen Hochwasserrückhaltungen am Oberrhein von der französischen Grenze bis Ingelheim größten Wert darauf gelegt, dass die Rückhalte-Bau-werke nicht nur technisch funktionieren, sondern dass gleichzeitig auch größtmögliche Rücksicht auf Natur und Umwelt genommen wird und dass dies durch eine sorgfältige Umweltverträglichkeitsprüfung nachgewiesen wird. Die SGD Süd zieht bereits in der Vorplanung Umweltexperten hinzu, sie sucht den Dialog und die Diskussion mit den Naturschutzverbänden, den Bürgerinitiativen, den Kommunen und der Bürgerschaft vor Ort und sie bietet hierfür moderierte Gesprächsrunden an.

Nach mehr als sieben Jahren nach Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2006 sei noch kein Ende der Rechtsstreitigkeiten absehbar. Dass der EuGH die Europarechtswidrigkeit bundesrechtlicher Rechtsvorschriften festgestellt habe, bedeute keine fachliche oder inhaltliche Bewertung des Planfeststellungsbeschlusses zum Polder Waldsee-Altrip-Neuhofen.