Zweiradkontrolle in Kirn

Kirn – Im Rahmen einer stationär durchgeführten Zweiradkontrolle von Beamten der Polizeiinspektion Kirn wurden am 07.05.2015 mehrere Verstöße festgestellt. Unter anderem wurde an einem Mofa-Roller, Reifen mit nicht ausreichender Mindestprofiltiefe festgestellt.

Weiterhin führte der 40-Jährige sein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss. Hier wurde ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt. Den Fahrer erwartet nun neben einer Kontrollaufforderung zur Mängelbeseitigung noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Ein 34-jähriger Rollerfahrer muss sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten, da sein Gefährt auf dem Rollenprüfstand eine Höchstgeschwindigkeit von 64 km/h anstelle der bauartbedingten 45 km/h erreichte. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.