Bombe im Handgepäck – Das ist kein Spaß

Witzversuch misslingt drastisch

Die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen ist nicht nur für die grenzpolizeiliche Ein- und Ausreisekontrolle, sondern auch für die Luftsicherheit und die bahnpolizeilichen Aufgaben am Fern- und Regionalbahnhof zuständig

Frankfurt/Main (ots) – "Na, haben Sie die Bombe gefunden?" oder "Geben Sie mir jetzt meine Bombe und das Kinderspielzeug zurück?" Diese oder ähnliche Aussagen machen Reisende immer wieder bei den Luftsicherheitskontrollen am Frankfurter Flughafen und glauben, sich damit einen vermeintlichen Spaß zu erlauben.

So auch eine 40-jährige Frau, die am 10.05.2015 nach Wien fliegen wollte und gleich mehrmals behauptete, eine Bombe im Handgepäck zu haben. Ihr Verhalten, das in dieser Situation in keiner Weise witzig war, führte selbstverständlich zu einer intensiven, manuellen und zeitintensiven Luftsicherheitskontrolle.

Es wurde keine Bombe zu Tage gefördert. Allerdings gab es eine Strafanzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

Schließlich lehnte die Airline die Beförderung der Frau ab, sodass auch die Reise nach Wien nicht stattfinden konnte.

Die Bundespolizei rät

Nehmen Sie die Luftsicherheitskontrollen ernst. Informieren Sie sich vor Antritt Ihrer Reise, welche Gegenstände Sie im Hand- und Reisegepäck mitnehmen dürfen und folgen Sie den Anweisungen der Luftsicherheitsassistenten, die im Auftrag der Bundespolizei die Luftsicherheitskontrollen durchführen.