Abfallwirtschaft Mannheim für den Winterdienst bestens gerüstet – Private Grundstückseigentümer stehen auch in der Pflicht

Auch in diesem Jahr hat die Abfallwirtschaft Mannheim frühzeitig und umfassend alle Vorkehrungen für den bevorstehenden Winter getroffen. Alle Winterdienstfahrzeuge sind startklar, die Streugutlager sind aufgefüllt und die Einsatzpläne stehen.

„Seit Anfang November stehen wir ständig im Kontakt mit dem Wetterdienst und analysieren die Daten der Glättemeldeanlage auf der Kurt-Schumacher-Brücke. Sobald die Prognosen überfrierende Nässe oder Schneefall vorher sagen, alarmieren wir unsere Rufbereitschaft“, so Eigenbetriebsleiter Dr. Stefan Klockow.

Um Engpässen bei der Nachlieferung von Streumitteln vorzubeugen, hält die Abfallwirtschaft Mannheim 2.500 Tonnen Streusalz und 200 Tonnen Splitt bereit.

Auch die Winterdienst-Truppe ist startklar: Insgesamt 240 Mitarbeiter sind in Bereitschaft. Bei Bedarf sind sie rund um die Uhr im Einsatz und leisten Überstunden, denn die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer hat höchste Priorität. „Dennoch bitten wir um Verständnis, dass wir uns bei starkem Schneefall auf Rettungswege, Hauptverkehrswege und Brücken oder Kreuzungsbereiche, also auf die wichtigsten Straßen konzentrieren müssen“, erklärt Werner Knon, Abteilungsleiter Winterdienst.

Mit dem Winterdienst kommt die Stadt Mannheim ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht nach. Aber auch die Bürgerinnen und Bürger sind gemäß der Reinigungs-, Räum- und Streupflichtsatzung vom 24. Oktober 2006 in der Pflicht. Auf Gehwegen müssen die anliegenden Grundstückseigentümer/- innnen für Sicherheit sorgen. Bei Glätte durch Eis und Schnee muss an Wochentagen in der Regel bis sieben Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis acht Uhr geräumt und gestreut sein. Die Räum- und Streupflicht muss tagsüber jeweils bis 20 Uhr aufrechterhalten werden. Bei Glätte müssen die Anwohner/- innen durch Sand, Splitt oder Granulat mit abstumpfender Wirkung dafür sorgen, dass auf dem Gehweg niemand ausrutschen kann. Der Umwelt zuliebe ist der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich verboten.

Zahlen und Fakten zum Winterdienst

Mitarbeiter Winterdienst: 240 /  Aufgaben: Räumen und Streuen von
 

  • 770 km Straße
  • 290 km Radwege
  • 84.000 qm Fußgängerzone
  • 779 Haltestellen
  • 50 Unter- / Überführungen und Treppen
  • 50 km Bundes- und Landesstraße

 
Fahrzeuge für maschinellen und manuellen Winterdienst:
 

  • 15 große Streufahrzeuge (mit Feuchtsalzeinrichtung / Schneeschieber und Straßendienstmanager)
  • 11 kleine Streufahrzeuge
  • 80 Kleintransporter
  • 25 handgeführte Geräte
  • • 1 Radlader

 
Streumittel auf Lager für den Winter 2013/2014

  • 2.500 t Streusalz auf Lager
  • 200 t Splitt
  • 80 t Splitt-Salz-Gemisch

 
Streumittelverbrauch im Winter 2012/2013
 

  • 2.200 t Streusalz
  • 200 t Splitt
  • 80 t Splitt-Salz-Gemisch