Lewentz: Kennzeichnung unterstreicht bürgerfreundliche Polizei

Polizei

Innenminister Roger Lewentz hat die zum 1. Januar 2014 geltende Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten in Rheinland-Pfalz als Beitrag zu einer bürgerfreundlichen Polizei bezeichnet.

„Unsere Beamtinnen und Beamten handeln  auch bei schwierigen Einsätzen nach Recht und Gesetz. Dies haben Sie bei einer Vielzahl belastender Einsatzlagen unter Beweis gestellt. Sie haben nichts zu verbergen und genau darum stellt die individuelle Kennzeichnung auch kein Problem dar“, sagte Lewentz am Dienstag in Mainz.

Mit einem Rundschreiben hat der Innenminister die individuelle Kennzeichnung entsprechend der Vereinbarungen im rot-grünen Koalitionsvertrag geregelt. Schon bisher tragen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte grundsätzlich Namensschilder. Im Einzelfall kann davon abgewichen werden, wenn eine Gefährdung persönlicher Rechtsgüter zu befürchten ist. Neu geregelt wurde, dass Einsatzkräfte geschlossener Einheiten der Bereitschaftspolizei sowie mobile Einsatzgruppen der Polizeipräsidien grundsätzlich eine individuelle Kennzeichnung in Form einer fünfstelligen Nummer tragen. „Wir haben uns allerdings aus guten Gründen für  Ausnahmeregeln entschieden. Besonders bei der Bekämpfung von Schwerstkriminalität, etwa im Rockermilieu, kann der Einsatzleiter einen Verzicht der Kennzeichnung festlegen“, betonte Lewentz. Daher werde auch bei Spezialeinheiten auf Namensschilder und individuelle Kennzeichnung verzichtet. „Selbstverständlich werden die personenbezogenen Daten der Beamtinnen und Beamten geschützt“, fügte der Minister hinzu. Die Direktion der Bereitschaftspolizei sei beauftragt worden, neben der Beschaffung der Kennzeichnung auch eine zentrale Datei zu erstellen, um die Ausgabe und Verwaltung der Nummern zu gewährleisten. „Jeder Polizist im Einsatz soll eine von insgesamt drei individuellen Nummern auf dem Einsatzanzug tragen. Damit können die Beamtinnen und Beamten im Zweifelsfall identifiziert werden, sind aber nicht gleich namentlich zuzuordnen, sagte Lewentz.

Der Aufbau der Datei und die Anschaffung der Kennzeichnung werden etwa sechs Monate in Anspruch nehmen. So werden voraussichtlich im zweiten Quartal des kommenden Jahres die Polizistinnen und Polizisten bei ihren Einsätzen die individuelle Kennzeichnung tragen.