Stellungnahme zum Verhandlungsergebnis ECE und Stadt Mainz

Einkaufsquartier Ludwigsstraße: Planungs- und Gestaltungsbeirat der Stadt Mainz gibt Stellungnahme zum Verhandlungsergebnis zwischen ECE und Stadt Mainz ab.

Unter dem Vorsitz von Prof. Carl Fingerhuth hat der Planungs- und Gestaltungsbeirat der Stadt Mainz mit Prof. Annet-Maud Joppien, Prof. Kerstin Molter, Prof. Markus Neppl und Prof. Jörg Stötzer am 17. November eine aktuelle Stellungnahme zum Verhandlungsergebnis zwischen ECE und Stadt Mainz abgegeben. Diese kann im Internet unter www.mainz.de bei den Informationen zum 8.  LudwigsstraßenForum (LuFo) heruntergeladen werden. Der Text im Wortlaut:

„Der Gestaltungsbeirat durfte im letzten Juni im sechsten LuFo seine Position zu dem Projekt der ECE für ein Einkaufszentrum in der Innenstadt von Mainz präsentieren. Seine damalige Position stimmt jetzt in allen Punkten mit den in der Folge zwischen ECE und der Stadt Mainz erarbeiteten Leitlinien und Empfehlungen überein: Die Konzeption des Einkaufszentrums besteht aus mehreren Baukörpern, die in ihrer Maßstäblichkeit die Körnung die bestehende Stadtstruktur fortsetzen. Fuststraße und Eppichmauergasse, beide nicht überbaut, bleiben weiterhin öffentlicher Raum und gewähren gute Wege- und Sichtbeziehungen zur Altstadt. Die Bebauung entlang der Ludwigsstraße stärkt den Straßenraum, das Karstadt-Haus stellt die wichtige Flankenbebauung zum Gutenberg-Platz her. Die Baukörper werden zum Außenraum und zum Raum der glasüberdeckten Wege städtische Fassaden haben, die klar Gebäude (und nicht die üblichen Verkaufsebenen) kommunizieren. Das vorprojektierte Gefüge wird positiv zur Stadtgestalt beitragen.

Der Gestaltungsbeirat kann dem vorliegenden städtebaulichen Konzept mit Überzeugung zustimmen.

Die von der ECE entwickelten Illustrationen weisen aber auch auf Probleme hin, die im Rahmen der Entwicklung des Architekturprojektes behandelt werden müssen: Die Baukörper müssen zum Außenraum und zum Raum der glasüberdeckten Wege echte Fassaden haben, die klar Gebäude mit dahinterliegenden Räumen kommunizieren. Die glasüberdeckten Wegräume zwischen den Gebäuden sind eindeutig öffentlich wahrzunehmen und zu nutzen, d.h. die Übergänge von der Ludwigstraße und der Fuststraße in diese Wegeräume sind entsprechend zu gestalten. Darüber hinaus sollen die glasüberdeckten Wegräume ungestört erfahrbar sein. Der Blick in den Himmel vom Erdgeschossniveau aus über die gesamte Wegelänge soll möglich sein. Die vertikale Erschließung zu den oberen Geschossen sollte entsprechend diesem Kriterium angeordnet werden. Die Gebäudefluchten sind vom Sockel bis zur Traufe wahrnehmbar auszubilden. Ausnahme hierzu sind die notwendigen Verbindungsbrücken zwischen den Baukörpern.“