Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Zahlungsaufforderungen aus Polen – Keinesfalls zahlen

Dreistes Abkassieren mit Inkassomahnungen

Derzeit bekommen viele Verbraucher dubiose Zahlungsaufforderungen einer “Control Inkasso“ aus Stettin/Polen. Inklusive Mahnkosten beläuft sich die Forderung auf rund 190 Euro, die aus einem Vertragsverhältnis mit einer „AS Marketing“ stammen soll. Die ahnungslosen Adressaten sollen mit der Androhung rechtlicher Schritte eingeschüchtert und zur Zahlung veranlasst werden. Die Verbraucherzentrale Hessen hat hier nur einen Rat: keinesfalls zahlen!

Wie Recherchen der Verbraucherzentrale Hessen ergeben haben, agiert das ominöse Inkassounternehmen in Deutschland offenbar ohne entsprechende Berechtigung. Eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister ist jedenfalls nicht vorhanden. Grund für die in Rechnung gestellte Forderung soll laut Zahlungsaufforderung ein angebliches Vertragsverhältnis mit einer „AS Marketing“ sein, bei dem es um einen „Gewinnspiel Eintrag Service (Top 200)“ gehen soll.

Die Hauptforderung beträgt 149,70 Euro. Zuzüglich weiterer Mahnkosten ergibt sich letztlich ein Gesamtbetrag in Höhe von 189,70 Euro. An einen Vertragsschluss können sich die Verbraucher zumeist nicht erinnern. Auch das Forderungsschreiben enthält keine weiteren Informationen dazu.

Generell sollte man Inkassopost zwar nicht ignorieren, auch wenn die geltend gemachte Forderung noch so unberechtigt erscheinen mag. Im vorliegenden Fall geht es den Absendern aber offensichtlich nur darum, gutgläubige Verbraucher abzukassieren. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, keinesfalls die geforderten Beträge zu zahlen.

Vor dem Hintergrund der Gesetzesnovelle gegen unseriöse Geschäftspraktiken, wirksam seit dem 09.10.2013, erscheint die aktuelle Masche umso perfider: mit dem neuen § 675 Absatz 3 BGB ist nunmehr klar geregelt, dass Verträge für Gewinnspieleintragungen immer der Textform bedürfen. Ohne Vertragserklärung des Verbrauchers durch Brief, E-Mail, Fax oder SMS kommt also ohnehin kein wirksamer Vertrag zustande. Verbraucher haben bereits aus diesem Grund nichts zu befürchten: es besteht regelmäßig kein Zahlungsanspruch.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

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