Stadt Neustadt plant Besteuerung von Geldspielautomaten

Eine Änderung bei der Besteuerung von Geldspielautomaten soll zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 230.000 € führen. Hierzu ist eine Anpassung der Vergnügungssteuersatzung, die der Hauptausschuss dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen hat, erforderlich.

Aktuell werden in Neustadt die sogenannten Glücksspielautomaten nach einem Höchstsatz besteuert und nicht nach dem tatsächlichen Einspielergebnis. Mit der Streichung dieses Höchststeuersatzes wird zukünftig ausschließlich der Reingewinn, der mit den Geldspielautomaten erzielt wird, als Grundlage für die Ermittlung der Vergnügungssteuer herangezogen. Diese Regelung entspricht der üblichen Praxis auch anderer Vergnügungssteuer erhebenden Städte. Die Änderung soll – ein entsprechender Beschluss des Stadtrates am kommenden Dienstag vorausgesetzt – zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.