Asylbewerber kommen in ehemaliger Orthopädischer Fachklinik unter

Zugestimmt hat der Ausschuss, dass die Verwaltung zunächst auf die Dauer eines Jahres ab dem 1. Januar 2014 die ehemalige Orthopädische Fachklinik auf der Haardt anmietet. Der Stadt obliegt es als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung, Asylbegehrende, abgelehnte Asylbewerber, Asylberechtigte sowie Personen, denen eine Aufenthaltsgewährung erteilt wurde, aufzunehmen und unterzubringen.

In der Regel geschieht dies in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften. Die Stadt hat hierfür ein Gebäude in der Amalienstraße 19 von der WBG angemietet und dort Plätze für maximal 30 Personen eingerichtet. In den letzten Jahren reichte die Kapazität dieser Unterkunft aus, jedoch haben sich die Zuweisungen in diesem Jahr mehr als verdoppelt, so dass zusätzliche Unterkünfte dringend erforderlich sind. Die Gemeinschaftsunterkunft ist aktuell voll belegt, sämtliche zusätzlich für diesen Personenkreis angemieteten Wohnungen sind vergeben. Trotz umfangreicher Bemühungen der Verwaltung konnten bisher keine weiteren finanzierbaren und kurzfristig zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden. Auf längere Sicht könnten Unterkünfte im Bereich der Weststadt geschaffen werden. Allerdings setzt dies den Ankauf bzw. die Anmietung und den Umbau von Gebäuden voraus, was mindestens ein Jahr an Zeit erfordert. Ferner ist die bestehende Gemeinschaftsunterkunft selbst dringend renovierungsbedürftig. Für diesen Übergangszeitraum benötigt die Verwaltung somit dringend Wohnraum, besonders weitere Kapazitäten in einer Gemeinschaftsunterkunft.