Parkgebührenfreie Adventssamstage – Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel: „Einnahmeverluste zu erwarten“

Der Vorschlag der FDP-Fraktion, an zwei Samstagen in der Vorweihnachtszeit auf die Parkgebühren zu verzichten, klingt zunächst zweifelsfrei verlockend. „Bevor man solche Ideen aber in die Öffentlichkeit trägt, sollte auch eine Überprüfung der Rahmenbedingungen und der Machbarkeit angestrengt werden“, befindet Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel. „Alles andere ist populistische Meinungsmache und führt schnell zu Vertrauensverlusten auf Seiten der Bürgerschaft.“

Im Rahmen einer Überprüfung müssen mehrere Seiten untersucht sein. Sowohl aus rechtlicher als auch aus technischer Sicht spricht grundsätzlich nichts gegen eine Aufhebung der Parkgebühren an zwei Samstagen. Was die damit einhergehenden Einnahmenverluste anbelangt, sieht die Sachlage schon wieder ganz anders aus. 

Der Verwaltungschef betont noch einmal deutlich, dass die regelmäßige Infragestellung der Parkraumbewirtschaftung insbesondere seitens der FDP-Fraktion nichts an der Tatsache ändere, dass die Einnahmen einen wesentlichen Beitrag zum Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF) darstelle: „Wer diese Einnahmen in Frage stellt, steht in einer klaren Bringschuld  finanzierbarerer Gegenvorschläge. Zwar deutet der Konsolidierungsnachweis für 2012 darauf hin, dass sowohl der vertraglich fixierte Mindestbetrag von 8,4 Mio. Euro als auch der Sollbetrag von 8,86 Mio. Euro erreicht wurden, allerdings kann für das laufende Jahr 2013 noch keine gesicherte Aussage getroffen werden. Konkret zum Antrag: an einem gebührenpflichtigen Tag werden durchschnittlich 16.000 Euro Parkgebühren und Verwarngelder eingenommen, für einen Adventssamstag kann man mit einem 50-prozentigen Aufschlag kalkulieren, das heißt die eventuellen Mindereinnahmen bewegen sich um 24.000 Euro für einen und um 48.000 Euro für zwei Adventssamstage.

Zu berücksichtigen ist auch, dass der Umschlag je Parkplatz an gebührenfreien Tagen geringer ist als an Tagen mit Parkgebühren. Demzufolge stehen den Parkplatzsuchenden an Tagen ohne Parkgebühr über den Tagesverlauf weniger Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

„Diese Beträge sind zu 100 Prozent Teil des Konsolidierungsbetrags. Solange keine Ausgleichsmaßnahmen in eben diese Höhe veranschlagt werden, kann die Verwaltung nicht ohne weiteres auf die Einnahmen aus dem Samstagsparken verzichten. Aufgrund der Tatsache, dass das Jahr sich dem Ende zuneigt, sehe ich schlicht und ergreifend keinen Ausweg, anderweitig Gegenfinanzierungen sicherzustellen und rate deshalb von weiteren Diskussionen zur Befreiung der Parkgebühren zum Jahresende ab“, so der Oberbürgermeister. „Einen Fehlbetrag beim vertraglich vereinbarten Konsolidierungsbetrag können und dürfen wir uns nicht leisten. Außerdem kann ich nicht einfach einseitig Verträge ändern. Die Maßnahmen sind alle im KEF definitiv benannt.“