DGB Ludwigshafen: Gesetzlich, flächendeckender Mindestlohn nicht nach Branchen und differenzieren

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Der DGB Regionsgeschäftsführer Rüdiger Stein kritisiert anstehende branchenspezifische Differenzierungsvorhaben beim gesetzlichen Mindestlohn.

Im Jahre 24 nach der Wiedervereinigung sollte insbesondere bei dem Mindestlohn von 8,50 Euro als unterster Absicherung nicht mehr nach Ost und West und nach Branchen differenziert werden.

Das ist auch eine Frage der Würde. Hier geht es um einen Existenz sichernden Lohn, den zunächst der Gesetzgeber als soziales Minimum festlegt, nicht um branchenspezifische Tarif/Mindestlöhne oder gar Luxusgehälter, mit denen größere Sprünge möglich sind. Die Tarifautonomie kann sich oberhalb des Mindestlohns frei entfalten. Auch bei anderen Preisen und Abgaben, zum Beispiel Mehrwertsteuer, wird nicht zwischen Gebieten mit hoher und geringerer Kaufkraft unterschieden.

Der DGB Regionsgeschäftsführer weiter: „Wenn ein Lohn von 8,50 Euro pro Stunde ein Unternehmen überfordern sollte, stimmt etwas mit dem Geschäftsmodell nicht. Der Wettbewerb über die niedrigsten Löhne muss endlich unterbunden werden.

Für Ludwigshafen sind es über 6000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die davon profitieren wenn ein gesetzlicher flächendeckender Mindestlohn eingeführt würde. Deshalb spricht sich die DGB Region Vorder- und Südpfalz dafür aus, keine Ausnahmen bzw. „Schlupflöcher“ beim Mindestlohn zuzulassen. Gerade im Bereich Weinbau- und Landwirtschaft in der Region Vorderpfalz darf es kein Geschäftsmodell nach Lohndumping geben.

Es kann nicht länger hingenommen werden, dass Geschäftsmodelle, auch in Ludwigshafen, indirekt subventioniert werden, indem sie ihre schlecht entlohnten Beschäftigten zum Aufstocken aufs Amt schicken. Das geht nicht nur zu Lasten der Betroffenen, sondern auch der Sozial- und Steuerkassen, also der Allgemeinheit. Einem „ausgehungerten Staat“ fehlen dann die dringend benötigten Mittel für Investitionen in Bildung, Verkehr und Energiewende.“

Ob die Unternehmen die erhöhten Lohnkosten unmittelbar auf die Preise aufschlagen werden, ist sehr fraglich. Schließlich stehen sie miteinander im Wettbewerb. Als vor einigen Jahren die Mehrwertsteuer angehoben wurde, sind die Preise auch nicht im gleichen Maße gestiegen. Kommt der Mindestlohn, müssen auch die Konkurrenten mindestens 8,50 Euro pro Stunde zahlen. „Damit wird die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Unternehmen beendet, die ihre Beschäftigten fair entlohnen eingedämmt“ fügt Rüdiger Stein hinzu.