Vorsicht beim Kauf von Spielzeug – Ministerin Rehlinger stellt neue Info-Broschüre vor

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Die Hochsaison für die Spielzeughersteller hat wieder begonnen. Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten kaufen wieder jede Menge Spielsachen, um die Kleinen an Weihnachten zu überraschen. Doch das Spielzeug sollte nicht nur hübsch aussehen, es sollte vor allen Dingen sicher sein. Allein in Deutschland ereignen sich rund 800.000 Unfälle jährlich, bei denen Kinder durch gefährliche Mängel an Spielzeug und anderen Produkten verletzt werden.

„Um Verletzungen oder Gesundheitsschäden bei Kindern zu vermeiden, ist es ganz wichtig, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Spielsachen die Angebote besonders kritisch unter die Lupe nehmen“, rät Verbraucherschutzministerin Anke Rehlinger. „Schauen Sie sich das Spielzeug genau an, lassen Sie es sich notfalls auspacken. Testen Sie, ob ein Spielzeug auf der Haut abfärbt oder ob es unangenehm riecht. Beides kann ein Hinweis auf Schadstoffbelastung sein. Prüfen Sie, ob sich Kleinteile leicht ablösen.“ Anlässlich einer Diskussionsveranstaltung zu Produktionsbedingungen von Spielzeug und Spielzeugsicherheit stellte die Ministerin eine neue Broschüre ihres Hauses vor, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft wichtige Informationen für den Einkauf von sicherem Spielzeug an die Hand geben möchte. „Neben einer heraustrennbaren Checkliste mit wichtigen Hinweisen, die jeder beim Einkauf gut mitnehmen kann, klärt die Broschüre auch über Symbole und Siegel auf, die den Einkauf von gutem Spielzeug erleichtern“, so Rehlinger.

Spielzeug, das im Saarland zum Verkauf angeboten wird, unterliegt der Überwachung durch das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) und die Gewerbeaufsicht im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA).

Bisher wurden in der Vorweihnachtszeit 110 Produkte von der Gewerbeaufsicht überprüft. In Augenschein genommen wurden insbesondere Spielzeuge mit Fernsteuerungen, Puppen, Elektrofahrzeuge, Spielfiguren, Plüschtiere, Unterhaltungsspiele und Saisonspielzeuge.

Bei einem Helikopter mit Infrarotsteuerung fehlten die Herstellerangaben. Bei einem Elektrofahrzeug für Kinder konnten ein GS-Zeichen-Missbrauch und eine falsche Bedienungsanleitung festgestellt werden. Ein Plüschhase hatte verschluckbare Kleinteile, die für Kleinkinder gefährlich sein können.

In einem Fall wurde der weitere Verkauf des Produktes unmittelbar vom LUA untersagt, in weiteren Fällen zur vertieften Prüfung Proben eingezogen. Zur chemischen Analyse von Produkten arbeitet das LUA eng mit dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) zusammen.

Die Kontrolleure des LAV nehmen aber nicht nur die vom LUA gelieferten Proben unter die Lupe, sondern greifen sich aus dem großen Angebot in den Kaufhäusern auch selbst Produkte heraus, die im Labor untersucht werden.  Bei den aktuellen stichprobenartigen Untersuchungen von Holzspielzeug (2 Proben), Metallautos (5), Puppen (5) und Stofftieren (10) gab es bisher kaum Beanstandungen.

In mehreren Fällen wurden unzureichende Warnhinweise moniert. Einige Laboruntersuchungen, etwa die Untersuchungen auf allergieauslösende Farbstoffe, sind allerdings noch nicht abgeschlossen.

Die neue Broschüre „Spielzeug – verantwortlich und sicher einkaufen“ ist kostenfrei erhältlich beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken, E-Mail: broschueren@umwelt.saarland.de

Die Broschüre können Sie auch unter folgender Adresse herunterladen: http://www.saarland.de/108764.htm

Fragen zur Sicherheit beantwortet das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz. Tel: 0681-8500-0, E-Mail: lua@lua.saarland.de

Hintergrund:

Die Spielzeughersteller müssen sich an die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzte Spielzeugrichtlinie halten. Nach dieser Richtlinie darf Spielzeug nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn es die Sicherheit und Gesundheit von Kindern nicht gefährdet. Die Spielzeugrichtlinie verpflichtet die Hersteller zur Beachtung wesentlicher Sicherheitsanforderungen bei der Gestaltung, der Herstellung und der Zusammensetzung ihrer Produkte. Diese Verpflichtung gilt übrigens auch für die Hersteller außerhalb Europas, die Spielzeug im europäischen Wirtschaftsraum verkaufen wollen. Spielzeug muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Ein GS-Zeichen auf dem Spielzeug weist auf eine zusätzliche, freiwillige Überprüfung durch eine unabhängige Prüfstelle hin.

Zwei Drittel des in Deutschland gekauften Spielzeugs stammt aus China. In der Hochsaison vor Weihnachten arbeiten viele Arbeiterinnen über die gesetzlich festgeschriebenen täglichen acht Stunden hinaus. Arbeitszeiten bis zu 14 Stunden sind laut der Nichtregierungsorganisation „fair spielt“ aus Nürnberg keine Seltenheit.

Das Bundesamt für Risikobewertung kritisierte 2009 die hohen Grenzwerte für die krebserzeugenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) in Kinderspielzeug. Erlaubt sei in Spielzeug eine tausendfach höhere Konzentration als in Autoreifen. Vor dem Europäischen Gerichtshof klagt die Bundesrepublik Deutschland momentan auf die Beibehaltung der in Deutschland gültigen niedrigeren Grenzwerte für Schwermetalle wie Blei, Arsen und Quecksilber.