Gesplittete Abwassergebühr: Grundstückseigentümer erhalten Erfassungsbögen

Seit Januar 2008 erhebt die Stadt Karlsruhe die Entwässerungsgebühren bei Grundstücken ab 1.000 Quadratmeter befestigter und an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossener Fläche für Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt. Diese so genannte gesplittete Abwassergebühr dient dazu, die Kosten für die Abwasserbeseitigung möglichst gerecht nach dem Verursacherprinzip zu verteilen.

Denn wer weniger versiegelte Flächen hat, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, leitet auch weniger Wasser ein. Dabei berechnet sich die Schmutzwassergebühr wie bisher nach dem Frischwasserverbrauch, allerdings verringert um die Kostenanteile für die Niederschlagswasserbeseitigung.

Ab Januar 2015 sollen die Abwassergebühren aller Grundstücke – unabhängig von ihrer Größe – getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser abgerechnet werden. Deshalb verschickt die Stadt ab 10. Dezember Flächenerfassungsbögen an Grundstückseigentümer und andere Gebührenpflichtige, die bislang noch nicht auf die gesplittete Abwassergebühr umgestellt haben. Dies geschieht in vier Chargen im Abstand von jeweils vier Wochen. Gebührenpflichtige mit mehreren Grundstücken in verschiedenen Stadtteilen erhalten die Erfassungsbögen also eventuell zeitversetzt.

Aus Luftbildern hat das Tiefbauamt bebaute und befestigte Flächen sowie Versiegelungsarten ermitteln lassen und bittet die Bürgerinnen und Bürger nun, diese Vorschläge zu bestätigen oder zu korrigieren. Ein Standarddach schlägt etwa höher zu Buche als ein Gründach und Asphalt als Bodenbelag bedeutet höhere Gebühren als beispielsweise Rasengittersteine. Der Erfassungsbogen enthält die detaillierte Darstellung aller befestigten Teilflächen, die gebührenrelevante Gesamtfläche wird für jedes Grundstück auf volle zehn Quadratmeter abgerundet. Für das Ausfüllen der Erfassungsbögen ist ab 10. Dezember eine kostenlose Telefonhotline geschaltet, deren Nummer Bürgerinnen und Bürger den Unterlagen entnehmen können.

Außerdem können die Eigentümer von Grundstücken unter 1.000 Quadratmetern in den Flächenerfassungsbögen die vorzeitige Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr beantragen. Die Stadt Karlsruhe erzielt durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr keine Mehreinnahmen, möchte aber – neben dem Ziel gerechterer Gebühren – auch einen Anreiz schaffen, Flächen zu entsiegeln und den natürlichen Wasserkreislauf eines Grundstücks zu fördern.

Weitere Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr gibt es unter www.karlsruhe.de (Suchbegriff "Gesplittete Abwassergebühr") Hier stehen auch Merkblätter, Antragsformulare und ein Gebührenrechner zur Verfügung.