Mehrjährige Haftstrafe für Terrorhelfer

Seit Oktober 2010 ermittelte das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gegen den heute 21-jährigen Deutsch-Afghanen Mohammed A. und seinen 27-jährigen deutschen Schwager. Mohammed A. wurde bereits im September 2011 wegen seiner Mitgliedschaft in der "Globalen Islamischen Medienfront" (GIMF) durch das Oberlandesgericht München zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der deutsche Schwager reiste im Oktober 2012 nach Afghanistan aus. Durch seine Familie wurde eine Vermisstenanzeige erstattet. Bis heute gibt es keine Anhaltspunkte über seinen derzeitigen Aufenthaltsort.

Mohammed A. und sein Schwager haben Ausreisewillige nach Afghanistan unterstützt und Spenden für den bewaffneten Kampf gesammelt.

Mohammed A. hat nach der Ausreise seines Schwagers dessen Aufgaben übernommen. Beide waren bundesweit in der islamistischen/salafistischen Szene vernetzt.

Basierend auf den Ermittlungsergebnissen des Verfahrens gegen Mohammed A. und seinen Schwager aus dem Jahr 2010 ermittelten BKA und das Hessische Landeskriminalamt ab 2012 in einem Verfahren der Generalbundesanwaltschaft wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland gegen den 21-jährigen Mohammed A. Über mehrere Monate führten BKA und HLKA intensive operative Maßnahmen durch.

Mohammed A. versuchte sehr geschickt seine Spuren im Internet zu verbergen. Trotzdem gelang es Beamten von BKA und HLKA, Mohammed A. am 17. September 2012 vorläufig festzunehmen. Bis zu seiner Verurteilung verbrachte er in Untersuchungshaft.

Letzte Woche verurteilte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main den 21-jährigen Mohammed A. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, unter Einbeziehung der Bewährungsstrafe des Oberlandesgerichts München vom September 2011, zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Das Gericht hatte festgestellt, dass Mohammed A. von Anfang 2012 bis zu seiner Verhaftung am 17. September 2012 als "Statthalter" der "Islamischen Bewegung Usbekistan" (IBU), einer heute vorwiegend in Afghanistan und Pakistan agierenden islamistischen Terrorgruppe, in Deutschland tätig war. Zuvor hatte er einen "Treueeid" auf die IBU und deren Anführer abgelegt. Der Angeklagte stand in ständigem E-Mail-Kontakt mit Führungskräften der IBU. Auf diesem Weg erhielt er die Anweisungen der Organisation und übermittelte der IBU Material für ihre Medienarbeit. Er war ermächtigt, "Jihadwillige" aus Deutschland auf die Reise ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet zu schicken und mit den dafür nötigen Informationen zu versorgen.

Der Angeklagte bemühte sich auch darum, Spendengelder für die IBU zu sammeln. "Das Verfahren gegen Mohammed A. zeigt, dass es neben Syrien immer noch weitere Staaten gibt, in denen sich Ausreisewillige an dem bewaffneten Kampf beteiligen oder diesen unterstützen wollen", sagte Sabine Thurau in Wiesbaden. In dem Verfahren wurde wiederum deutlich, wie schwierig die Ermittlungen in diesen Kreisen sind, aber auch, dass sie erfolgreich mit einer Verurteilung beim Oberlandesgericht abgeschlossen werden können.

IBU

Die IBU ist eine terroristische Vereinigung im Ausland im Sinne der §§ 129a, 129b StGB. Die IBU wurde spätestens im Jahr 1998 im Grenzgebiet zwischen Usbekistan, Tadschikistan und Kirgisien gegründet. Sie ist eine von religiösen Anschauungen geleitete Gruppe, die es sich zum Ziel gesetzt hat, in Usbekistan und anderen Staaten einen islamischen Staat auf der Grundlage religiöser Überzeugungen zu gründen. Von Anfang an hat sie zur Durchsetzung dieses Ziels eine Guerilla-Taktik mit Bombenanschlägen angewendet und dabei auch Opfer unter der Zivilbevölkerung in Kauf genommen. Die IBU ist eine islamistisch geprägte Terrororganisation Zentralasiens mit Kontakten zu anderen jihadistischen Organisationen und als Personenverband hierarchisch strukturiert. (Auszug aus der Anklageschrift der Generalbundesanwaltschaft)