Hinweise zur Schneeräumpflicht

Nachdem die kalte Jahreszeit nun auch in Heppenheim Einzug gehalten hat, möchte das Ordnungsamt auf die entsprechenden Pflichten der Einwohner aufmerksam machen, die in der Straßenreinigungssatzung der Stadt geregelt sind.

Mit dem Einsetzen des Schneefalls müssen die Bewohner die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite räumen, dass Fußgänger nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Zudem ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. Soweit den Anwohnern die Ablagerung des Schnees auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auch auf Verkehrsflächen abgelagert werden. Beachten muss man dabei, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird; ein Verteilen auf der Fahrbahn ist nicht zulässig. Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden.

Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind alle Eigentümer oder Besitzer der Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. Dies gestaltet sich in der Form, dass in Jahren mit gerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung verpflichtet sind.

Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr und sind bei Schneefall jeweils unverzüglich zu erfüllen.

Das Ordnungsamt bittet die Anwohner von Hanggrundstücken insbesondere in den Stadtteilen Heppenheims bei einsetzendem Schneefall oder Eisglätte ihre Fahrzeuge so am Straßenrand zu parken, dass das Durchkommen der Streu- und Räumfahrzeuge gesichert ist.

Für Rückfragen steht das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 06252 13-1218 zur Verfügung. Ferner kann die Straßenreinigungssatzung unter www.heppenheim.de>Satzungen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.