Pfarreien erhalten im Rahmen des Prozesses „Gemeindepastoral 2015“ ein neues Patrozinium

Namen der neuen Pfarreien stehen fest

In zwei Jahren ist es soweit: Dann werden im Rahmen des Prozesses „Gemeindepastoral 2015“ im Bistum Speyer 70 neue Pfarreien errichtet. Sie treten an die Stelle der bisher 346 Pfarrgemeinden. Das Bistum Speyer stellt am ersten Adventssonntag die Namen der neuen Pfarreien vor.

Die überwiegende Zahl der neuen Pfarreien wird nach Heiligen oder Seligen der katholischen Kirche benannt. Manche Namenspatrone kennt man überall auf der Welt, so zum Beispiel den Heiligen Franz von Assisi. Insgesamt vier Pfarreien im Bistum Speyer stellen sich künftig unter seinen besonderen Schutz. Andere Vorbilder im Glauben haben eine besondere Verbindung zum Bistum Speyer, so zum Beispiel der Selige Paul Josef Nardini, der ab Inkrafttreten des neuen Seelsorgekonzepts die Pfarreien in Germersheim und Pirmasens als Namenspatron begleiten wird. Manche Pfarreien haben auch liturgische Hoch- oder Ideenfeste wie zum Beispiel „Maria Himmelfahrt“ oder „Heilige Familie“ gewählt.

Die Pfarrgemeinden, die ab Ende des Jahres 2015 zu einer neuen Pfarrei zusammenkommen, konnten bis September dieses Jahres zwei Namensvorschläge beim Bischöflichen Ordinariat in Speyer einreichen. Für die Namensfindung trafen sich in vielen Fällen erstmals die Räte aller Pfarrgemeinden, die in der neuen Pfarrei zusammenkommen. Nach Beratung durch den Allgemeinen Geistlichen Rat hat Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann die Namen der neuen Pfarreien festgelegt. Jede Pfarrei erhält damit ein neues Patrozinium, das mit einem besonderen Gedenktag verbunden ist.

„Der neue Name verdeutlicht, dass eine neue Pfarrei entsteht – im Unterschied zu den bisherigen Pfarreiengemeinschaften“, erklärt Generalvikar Dr. Franz Jung. „Die Pfarreien haben sich bewusst unter ein bestimmtes Patronat gestellt, teilweise mit programmatischem Charakter.“ Als Beispiele verweist er auf Pfarreien, die sich gezielt für Franz von Assisi, Johannes XXIII. oder die Heilige Familie als Patronat entschieden haben. Vom Patronat der neuen Pfarrei seien die Patrozinien der bisherigen Pfarr- und Filialkirchen zu unterscheiden. „Diese bleiben weiterhin bestehen“, macht der Generalvikar deutlich.

„Die Patrozinien sind eine Chance für die Gemeinden, zu einer lebendigen Pfarrei mit einer gemeinsamen Identität zusammen zu finden“, unterstreicht Domkapitular Franz Vogelgesang, der Leiter der Hauptabteilung Seelsorge des Bischöflichen Ordinariats. Er wirbt bei den Pfarreien dafür, dem Gedenken an den neuen Namenspatron eine besondere Form zu geben. „Da ist vieles vorstellbar, angefangen von der gemeinsamen Feier des Patronatstags bis zu einer Wallfahrt zu den Leben- und Wirkungsstätten der neuen Patronin oder des neuen Patrons.“

Die Seligen und Heiligen werden in der katholischen Kirche als Fürsprecher und Vorbilder im Glauben verehrt. Die feierliche Erklärung des Papstes, dass ein Verstorbener als Heiliger verehrt wird und deshalb allgemein und öffentlich um seine Fürbitte angerufen werden darf, gibt es seit dem zehnten Jahrhundert. Als Vorstufe zur Heiligsprechung erfolgt gewöhnlich die Seligsprechung.