Krankenkassen in Rheinland-Pfalz unterstützen Selbsthilfe mit über 1 Mio. Euro

1.067.398 Euro stellten die gesetzlichen Krankenkassen den Selbsthilfeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz bei der pauschalen Förderung zur Verfügung. Das gab die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse bekannt.

Damit lag der Förderbetrag bei der kassenartenüber-greifenden Gemeinschaftsförderung im Jahr 2013 in Rheinland-Pfalz deutlich über der Förderung des Vorjahres. Insgesamt erhielten vier Selbsthilfekontaktstellen, 31 Selbsthilfeorganisationen und 485 Selbsthilfegruppen finanzielle Unterstützung. Sie sichert die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, beispielsweise für Büroausstattung, Telekommunikation, Raum- oder Sachkosten. Zusätzlich flossen weitere Fördermittel im Rahmen der kassenindividuellen Förderung an die Selbsthilfe. 

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterstützt die Selbsthilfe auf Basis eines gemeinsamen Fonds, in den alle gesetzlichen Krankenkassen nach Versichertenanteilen einzahlen. Die Federführung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung übernimmt auch im Jahr 2014 wieder die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

„Die überwiegend ehrenamtliche Selbsthilfe ist eine wichtige und notwendige Ergänzung der professionellen Angebote im gesundheitlichen Versorgungsbereich. Allein in Rheinland-Pfalz engagieren sich tausende Menschen in Selbsthilfe-gruppen oder -organisationen. Vier Selbsthilfekontaktstellen im Land dienen als Anlaufpunkte für Selbsthilfegruppen und ihre Mitglieder. Sie unterstützen unter anderem bei der Beantragung der Fördermittel“, so Walter Bockemühl, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

Gisela Stichler, verantwortliche AOK-Expertin für GKV-Selbsthilfeförderung, weist auf die Antragsfrist hin: „Der Count-Down für das Antragsjahr 2014 läuft. Anträge können bereits jetzt gestellt werden und müssen bis spätestens 31. Januar bei der AOK eingegangen sein“, so Stichler. Die aktuellen Antragsformulare und weitere Informationen finden Interessierte unter www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/gesundheit/gesundheitsinfos-102239.php.

Die AOK verweist in diesem Zusammenhang auf wichtige Neuerungen. Der GKV-Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat die Grundsätze zu Inhalten und Verteilung der Mittel der Selbsthilfeförderung überarbeitet, um Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen gezielter und bedarfsgerechter unterstützen zu können. Daher gibt es für das Jahr 2014 neue Antragsformulare. Hierzu noch ein wichtiger Hinweis der AOK-Selbsthilfe-expertin: „Aufgrund der vielen rechtsverbindlichen Änderungen können nur die neuen Formulare bearbeitet werden. Alte Formulare aus den Vorjahren sind nicht mehr gültig“, so Stichler.

Der neue Leitfaden gilt ab Januar 2014 bei der Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe und löst zu diesem Zeitpunkt den Leitfaden aus dem Jahr 2009 ab. Wer sich bereits jetzt mit den Neuregelungen befassen möchte, kann den „Leitfaden 2014“ ebenfalls über den oben genannten Link bei der Gesundheitskasse einsehen und kostenfrei herunterladen.