„Keine Grabsteine von Kinderhand“: Stadt Mannheim ändert Friedhofssatzung

Ab dem 1.Januar 2014 regelt die neue Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Mannheim, dass auf den zehn Mannheimer Friedhöfen nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt sind.

Bei Steinen, die ausschließlich aus Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz stammen, reicht der Nachweis der ausschließlichen Herkunft aus diesen Ländern. Kaufen die Hinterbliebenen einen Grabstein außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes, muss im Regelfall ein Zertifikat vorgelegt werden.
 
Konkret bedeutet das: Der Steinmetz, der den Auftrag erhält, ein Grabmal zu errichten, prüft schon bei der Antragstellung, ob der Grabstein aus einem Herkunftsland innerhalb der EU oder der Schweiz stammt. In diesem Fall ist eine anerkannte Zertifizierung nicht erforderlich. Liegt das Herkunftsland des Grabsteines außerhalb der EU oder der Schweiz, ist eine Zertifizierung hinsichtlich des Liefer- und Bearbeitungsbetriebes des Bezugslandes erforderlich, die der Steinmetz auf Aufforderung der Friedhofsverwaltung vorzulegen hat.
 
Die Stadt Mannheim setzt mit der neuen Regelung ein klares Zeichen, das Thema Kinderarbeit ernst zu nehmen. „Im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung möchten wir alle Beteiligten dafür sensibilisieren, dass hier Menschenrechte und vor allem die Rechte der Kinder gewahrt werden müssen“, erläutert Umweltbürgermeisterin Felicitas Kubala. Und auch der Bundesinnungsverband des deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks (BIV) hat sich der Thematik angenommen und macht deutlich, dass jede Initiative, Kinderarbeit zu verhindern, vom Verband unterstützt wird. Daher ist es nur konsequent, verstärkt auf heimische Natursteine, beziehungsweise auf europäische Lieferanten zu setzen.