Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor unechten Abmahnungen per Mail mit Zip-Anhang

U+C Abmahnungen: Die Verwirrung wird noch größer

Wer zurzeit in Deutschland noch keine Abmahnung der U+C Rechtsanwälte erhalten hat, kann sich glücklich schätzen. Die Anwälte mahnen gerade Verbraucher/innen deutschlandweit wegen einer (angeblichen) Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung des Streaming-Portals Redtube ab. Viele Betroffene haben sich in letzten Tagen an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gewandt.

Neben den ernst zu nehmenden Abmahnungen der U+C Rechtanwälten per Post, auf Briefpapier mit dem Briefkopf der Kanzlei und beigefügter Unterlassungserklärung, haben jetzt aber auch einige „Spitzbuben“ die Abmahnwelle zu ihren Gunsten entdeckt, informiert Martina Totz von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Sie versenden ebenfalls solche Abmahnungen, allerdings per E-Mail. Behauptet wird das illegale Streamen eines Pornofilms, z.B. „Miriams Adventures“.
Diese Abmahnungen ähneln in ihrer Aufmachung und ihren Formulierungen sehr stark den Original Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte. Sie beschreiben ausführlich das angebliche Vergehen und beinhalten auch eine Kostenaufstellung.
Ein deutliches Unterscheidungsmerkmal ist aber der mitgeschickte Zip-Anhang, der die gespeicherten Daten wie Bank- und Kontaktdaten enthalten soll. Tatsächlich enthält dieser Anhang wohl eher eine Schadsoftware. Dieser Trojaner–Virus wird beim Öffnen des Anhangs aktiviert.

Weitere Unterschiede, woran man die gefakte Mail erkennen kann, sind:
• Es fehlt ein Aktenzeichen. Auf den echten Abmahnungen steht dieses direkt unter dem Adressfeld in einem Kästchen in Fett-Druck 
• Bei der gefälschten Abmahnung werden auch die IP-Adresse des Empfängers, Produktname, Benutzerkennung etc. aufgeführt. Jedoch kann das angegebene Datum auch in der Zukunft liegen. 
• Bei den E-Mail Adressen der Absender handelt es sich um variierende private Adressen. 
• Eine Unterlassungserklärung ist nicht beigefügt. 

Martina Totz empfiehlt, auf keinen Fall die Abmahnungen per E-Mail mit Zip-Anhang zu beantworten oder den Zip-Anhang zu öffnen. Diese Abmahnungen sollten, im Gegensatz zu den per Briefpost versandten, echten, ignoriert und sofort gelöscht werden. „Wer eine Abmahnung per Brief erhalten hat“, so Totz weiter, „sollte am besten umgehend einen Termin bei einem Rechtsanwalt, der auf Urheberrecht spezialisiert ist, vereinbaren und den Fall juristisch überprüfen lassen“.

Individuelle Fragen im Rahmen einer qualifizierte Erstberatung zum Thema Trojaner oder Urheberrecht beantworten die Experten der Verbraucherzentrale telefonisch unter der Rufnummer: 09001 7780804 (Montag und Mittwoch von 10 bis 16 Uhr/ 1,50 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise aus den Mobilfunknetzen können abweichen).