Verkehrsunfallflucht vor Amtsgericht – Geschädigter Fahrzeughalter gesucht

Frankenthal – Am Mittwoch, 27.05.2015, beobachtete gegen 08:30 Uhr eine Zeugin, wie ein 29-jähriger Opelfahrer bei dem Versuch in eine Parklücke vor dem Amtsgericht einzuparken gegen einen grünen Toyota fuhr. Nach dem Zusammenstoß fuhr der 29-Jährige wieder aus der Parklücke heraus und stellt seinen Wagen wenige Meter von dem Schadensort entfernt in einer weiteren Parklücke ab.

Um den entstandenen Schaden an dem grünen Toyota, der sich bei der Unfallaufnahme nicht mehr vor Ort befand, kümmerte er sich nicht. Nachweislich des geschilderten Unfallhergang müssten sich an dem Toyota Beschädigungen im Bereich der hinteren linken Stoßstange befinden. Der Halter des Toyotas hat sich bisher noch nicht bei der Polizei gemeldet.

Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor.

In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.

Wir wollen, dass Sie sicher Leben – ihre Polizei Frankenthal

Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.