Stadt überarbeitet Richtlinien zur Plakatierung

Für anerkannt gemeinnützige Veranstalter und Veranstalterinnen hatten die Grünen zur Sitzung des Gemeinderats vom 24.September 2013 beantragt, dass diese bis zu zehn Plakate pro Veranstaltung kostenfrei anbringen dürfen. Und zwar in dem Stadtteil, in dem die Veranstaltung stattfindet. Der Gemeinderat hatte diesen Antrag aus dem öffentlichen Teil der Sitzung in den Hauptausschuss verwiesen. Dieser hat den Antrag nun im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung vom 10.Dezember abgelehnt.

Das Bürgermeisteramt informiert, dass sowohl in der Sondernutzungsgebührensatzung für öffentliche Straßen und Fußgängerbereiche als auch in der Verwaltungsgebührensatzung  Befreiungen von der Entrichtung der jeweiligen Gebühr vorgesehen sind. So werde die Sondernutzungsgebühr weder für Plakatständer zu Werbezwecken nichtkommerzieller Veranstaltungen erhoben noch für den Fall, dass die Sondernutzung überwiegend im öffentlichen Interesse liegt oder ausschließlich gemeinnützigen, kirchlichen oder sonstigen allgemein förderungswürdigen Zwecken dient. Von der Verwaltungsgebühr befreit seien – entsprechend den landesrechtlichen Vorgaben – die Kirchen, anerkannte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, sofern sie nicht wirtschaftlich tätig werden oder in Konkurrenz zu (privaten) Dritten treten.

Eine generelle Gebührenbefreiung für gemeinnützige beziehungsweise ehrenamtliche Vereine komme nicht in Betracht. Allerdings prüft die Verwaltung derzeit die Möglichkeit einer speziellen Gebührenerleichterung im Rahmen der Plakatierung. Außerdem, so das Bürgermeisteramt, sei eine Arbeitsgruppe mit der Überarbeitung der Plakatierungsrichtlinien befasst.