Naturschutzbeirat wendet sich mit offenem Brief an Regierungspräsident Baron

Windkraftanlagen auf der Hüttenfelder Deponie gefährden bedrohte Arten

In einem offenen Brief wendet sich der Naturschutzbeirat des Kreises Bergstraße an Regierungspräsident Johannes Baron mit der Bitte, Windkraftanlagen auf der Hüttenfelder Deponie nicht zu genehmigen, da diese Anlagen insbesondere bedrohte Vogel- und Fledermausarten schwerwiegend schädigen würden.

Dem Naturschutzbeirat gehören eine Reihe von Sachverständigen an, die das Gebiet aus erster Hand kennen und über zahlreiche eigene Beobachtungsdaten verfügen und die die bislang vorliegenden Gutachten des Antragstellers, des Zweckverbands Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB), als völlig unzureichend und teilweise sogar als fehlerhaft betrachten.

So wurden schon bei der Vorgehensweise der Datenerhebung für Fledermäuse geltende Standards wie Netzfang und Besenderung außer acht gelassen, weshalb eine Reihe vorhandener, besonders seltener Arten gar nicht erfasst sind. Beispielsweise fehlen Arten wie Fransenfledermaus, Bechsteinfledermaus, Kleinabendsegler und Breitflügelfledermaus, für die es im Waldbereich neben der Deponie Nachweise gibt.

Nicht untersucht ist auch die Große Bartfledermaus, obwohl der Riedwald vermutlich in ganz Hessen die dichteste Besiedlung dieser sehr seltenen Art aufweist und mindestens eine Kolonie im Umfeld der Deponie nachgewiesen ist. Insgesamt sind den Experten im Naturschutzbeirat 13 Fledermausarten im Bereich Hüttenfeld bekannt, so dass von einem sehr hohen Konfliktpotenzial bezüglich der Planung von Windkraftanlagen ausgegangen werden muss.

Das Gleiche gilt für eine ganze Reihe bedrohter Vogelarten. Die Deponie stellt durch ihre Hügelbildung in der ansonsten flachen Riedlandschaft vor allem für Großvögel auf dem Zug eine besondere Gefahr dar. Die Rheinebene ist eine stark frequentierte Zugroute vor allem für die Segelflieger wie Kraniche, Störche und Weihen, die bei ihrer Suche nach Aufwinden gerne Hügel ansteuern. Doch auch eine Reihe von im Umfeld der Deponie brütenden Großvögel wären ständig in der Gefahr, Schlagopfer bei ihren Suchflügen zu werden. Dazu gehören Rot- und Schwarzmilan ebenso wie Wander- und Baumfalke.

Abschließend weist der Naturschutzbeirat darauf hin, dass sich gemäß der Windpotenzialkarte des hessischen Energieministeriums der Standort auf der Hüttenfelder Deponie nicht eignet, da hier keine ausreichende Windhöffigkeit gegeben ist. Folgerichtig wurde mit Beschluss der Regionalversammlung vom 13.12.2013 dieser Bereich nicht als Vorranggebiet für Windenergienutzung ausgewiesen.

Wenn wie von der hessischen Landesregierung beabsichtigt, 2 % der Landesfläche als Windkraftvorranggebiet ausgewiesen werden sollen, dann müssen es konsequenterweise die Flächen sein, wo die Windhöffigkeit hoch und das Konfliktpotenzial mit dem Artenschutz gering ist. Nur dadurch ist gewährleistet, dass die nötige Menge an Windstrom mit dem geringstmöglichen Eingriff in Natur und Landschaft auskommt.