Erhaltungssatzung Neuenheim: Gutachter begeht Grundstücke

Der Heidelberger Gemeinderat hat am 19. Dezember 2013 beschlossen, für den Stadtteil Neuenheim – Bereich zwischen Mönchhofstraße und Blumenthalstraße sowie zwischen Quinckestraße und Bergstraße – eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Plangebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (Erhaltungssatzung) aufzustellen.

Der Geltungsbereich ist geprägt durch eine Bebauung inmitten von Hausgärten mit üppigem und straßenbildprägendem Baumbestand. Insbesondere die privaten Vorgärten mit ihrem teilweise alten und hohen Baumbestand tragen zu dieser Prägung des Straßenraumes bei. Aber auch die wenig versiegelten grünen Gärten in den Innenbereichen der Blöcke mit offener Bauweise sind städtebaulich von Bedeutung und prägen das Ortsbild mit. Um dies zu dokumentieren, soll ein Landschaftsgutachten erstellt werden, in dem die privaten Frei- und Grünflächen sowie der Werderplatz in Hinblick auf Vegetation, Beläge und Einfriedungen erhoben und bewertet wird. 

Mit diesem landschaftsplanerischen Gutachten ist das Heidelberger Büro für Ökologie und Umweltplanung Wilfried Merz von der Stadt beauftragt. Mitarbeiter des Büros werden ab Anfang Januar Begehungen auf den privaten Freiflächen dieses Bereiches machen. Grundstückseigentümer und Bewohner werden gebeten, die Arbeit der Gutachter zu unterstützen und ihnen den Zugang zu den Gärten zu ermöglichen. Selbstverständlich können sich die Mitarbeiter des Gutachterbüros ausweisen. 

Für Rückfragen steht das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 06221 58-23020 oder per Mail an stadtplanung@heidelberg.de zur Verfügung.