Kein Feuerwerk mit Altstadtflair

Das Silvesterfeuerwerk hat Tradition und gehört für viele untrennbar zum Jahreswechsel dazu. Im Bereich der Altstadt aber muss man besondere Vorsicht walten lassen. Daher weist das Ordnungsamt darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und sonstigen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Fachwerkhäusern verboten ist.

Dieses Verbot wurde mit der jüngsten gesetzlichen Änderung 2009 erlassen und hat eine Erhöhung des Brandschutzes in diesem Bereich zum Ziel.

In der Praxis hat sich seitdem gezeigt, dass sich nur wenige Bürger an das Verbot halten. Offensichtlich wird die Gefahr unterschätzt, die von brennenden Raketen ausgehen kann. Nicht selten wurden durch sie alte Häuser in Brand gesetzt und komplett zerstört.

Daher appelliert das Ordnungsamt an die Bürger, zu ihrem eigenen Schutz und dem der Altstadt, an Silvester auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten. Verstöße gegen dieses Verbot können mit Bußgeldern geahndet werden.