Ab 01.01.2014: Notfallsanitäter-Gesetz/Rettungsassistenten-Gesetz tritt in Kraft

Ab 1. Januar 2014 kommen Notfallsanitäter im Rettungsdienst zum Einsatz.

Der neue Beruf "Notfallsanitäter/in" löst 2014 den "Rettungsassistenten" ab. Die Ausbildung wird drei Jahre dauern und damit ein Jahr länger sein als die bisherige zum Rettungsassistenten.

Das sieht das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) vor, das der Bundesrat am 22. März 2013 abschließend gebilligt hat (Bundesrats-Drucksache 158/13). Der Bundestag hat das Gesetz am 28. Februar 2013 beschlossen.

Der praktische Teil der Ausbildung der auch Rettungssanitäter genannten Arzt-Helfer bei Noteinsätzen erfolgt in Lehrrettungswachen oder Krankenhäusern, der theoretische in staatlich anerkannten Schulen. Die Kompetenzen der Notfallsanitäter werden in dem Gesetz genau beschrieben. Sie dürfen unter anderem die medizinische Erstversorgung am Einsatzort eigenverantwortlich durchführen sowie darüber entscheiden, ob ein Notarzt angefordert wird und wohin der Notfallpatient transportiert wird. Die Auszubildenden bekommen vom Träger der Ausbildung – in der Regel die Rettungsdienstanbieter – eine Ausbildungsvergütung. Während der Ausbildung an einer Lehrrettungswache dürfen sie bereits zu regulären, dienstplanmäßigen Einsätzen herangezogen werden, wenn sie nach Stand ihrer Ausbildung dazu in der Lage sind. Mit dem Gesetz wird gleichzeitig die praktische Ausbildung von Hebammen für Schwangerenvorsorge, außerklinische Geburten sowie Wochenbettverlauf außerhalb von Kliniken ermöglicht. Von sofort an können bis zu 480 Stunden auch bei freiberuflichen Hebammen oder in von Hebammen geleiteten Einrichtungen erfolgen, die zur Ausbildung ermächtigt sind.

Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 17/11689) am 12. Dezember 2012 in erster Lesung beraten. In seiner Stellungnahme vom 23. November 2012 wies der Bundesrat darauf hin, dass der Gesetzentwurf mit "erheblichen Kostenfolgen für die Länder" verbunden sei (Bundesrats-Drucksache 608/12(B)). Er fordert daher, den Entwurf zu überarbeiten mit dem Ziel, zusätzliche finanzielle Belastungen für die Länder zu vermeiden. Der Bundesrat folgte damit unter anderem den Empfehlungen des federführenden Gesundheitsausschusses vom 14. November 2012 (Bundesrats-Drucksache 608/1/12). Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (Bundesrats-Drucksache 608/12) am 12. Oktober 2012 gebilligt.